Die Bildungsgewerkschaften in Brandenburg wollen die zusätzliche Unterrichtsstunde für Lehrkräfte gerichtlich kippen. Sowohl die Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft (GEW) als auch der Brandenburgische Pädagogen-Verband setzen dafür auf eine Normenkontrollklage. Die GEW hat ihre Klage bereits im November beim Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg eingereicht. „Wir gehen davon aus, dass wir durch alle Instanzen gehen werden“, sagte der GEW-Landesvorsitzende Günther Fuchs.
Die Lage an den Schulen sei „desaströs“, erklärte Fuchs mit Blick auf den Lehrkräftemangel. Eine zusätzliche Unterrichtsstunde sei jedoch keine Lösung. Sie entspreche einer Arbeitszeiterhöhung und nicht, wie versprochen, einer Arbeitszeitverlagerung, hieß es von den Gewerkschaften. Um dem Mangel zu begegnen, müssten unter anderem mehr Seiteneinsteiger gewonnen werden. Neben den Klagen der Gewerkschaften unterstützt die GEW auch Individualklagen von sechs verbeamteten Lehrkräften, die bei den Verwaltungsgerichten in Potsdam, Cottbus und Frankfurt (Oder) eingereicht wurden. Vier weitere Klagen von angestellten Lehrkräften sollen folgen.
Thüringens Bildungsminister streicht Lehrkräften frühe Entlastung
Bildungsminister Gordon Hoffmann (CDU) reagierte zurückhaltend. „Es ist gutes Recht der Lehrkräfte, die Möglichkeit einer gerichtlichen Prüfung zu nutzen“, teilte er mit. „Das Ergebnis wird für Rechtssicherheit bei allen Beteiligten sorgen.“ Inhaltlich äußerte sich das Ministerium nicht zu dem Verfahren.
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60 Prozent der Lehrkräfte betroffen
Die zusätzliche Wochenstunde wurde im Zuge des Doppelhaushalts 2025/2026 aus finanziellen Gründen beschlossen. Sie betrifft laut Bildungsministerium rund 60 Prozent aller Lehrkräfte. Ausgenommen sind Beschäftigte an Förderschulen, Berufsschulen und sozialen Brennpunktschulen.
Im Gegenzug sollen Lehrkräfte an anderer Stelle entlastet werden. So sind Lernentwicklungsgespräche in den ersten und zweiten Klassen nicht mehr vorgeschrieben, die Bewertung von Lern- und Leistungsbereitschaft an Grundschulen erfolgt nur noch in der vierten und sechsten Klasse. Zudem entfallen die Pflicht zur Facharbeit in der neunten Klasse sowie die zentrale Prüfung der zehnten Klassen an Gymnasien. Im Schuljahr 2026/2027 sollen auch die Grundschulgutachten wegfallen. (mit dpa)
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