Buchstabengetreu und ohne Gnade Ausweiskopie macht harmlosen Rentner zum Schwarzfahrer

Julia Schmidt
2 Min

Seit Herbert Rzepka einmal bestohlen worden war, trägt er nur noch Kopien seiner Ausweise bei sich. So hatte er auch am 29. Januar nur die Kopie des Schwerbeschädigtenausweises in der Tasche, als er an der Haltestelle Prenzlauer Allee/Ecke Danziger Straße in die Straßenbahn steigen wollte. Er kam in eine Fahrkartenkontrolle und zeigte dem Kontrolleur beim Einsteigen sein Ausweis-Duplikat, das der auch akzeptierte.Nachdem der 87-Jährige Platz genommen hatte, kam ein weiterer Kontrolleur. Nach einem Blick auf die Ausweiskopie bemerkte er in einem ziemlich harschen Ton, dass diese nicht gelte. Als er erfuhr, dass auch der Personalausweis nur eine Kopie sei, wollte er diesen gleich gar nicht sehen. Herr Rzepka sei ohne gültigen Fahrausweis und müsse das erhöhte Beförderungsgeld von 40 Euro zahlen. Er ließ auch den Einwand des Fahrgastes nicht gelten, dass er seit 2005 nur mit diesen Kopien unterwegs sei und es weder bei Kontrollen der BVG noch in der S-Bahn oder im Zug Beanstandungen gegeben habe. Der Mann bekam eine Zahlungsaufforderung in die Hand gedrückt. Der Kontrolleur verdonnerte Herrn Rzepka zur Zahlung bis zum 12. Februar 2009. Und er sollte bei der BVG die Originalausweise vorzeigen.Der alte Herr verstand nicht, warum Kontrolleure so unterschiedlich entscheiden und fühlte sich ungerecht behandelt. Also zahlte er nicht, zumal er ja Zeit bis 2009 haben sollte. Aber Mitte März flatterte ihm ein Schreiben der Süd-Westdeutschen Inkasso GmbH ins Haus. Er sollte 79,91 Euro überweisen, da er seiner Zahlungspflicht nicht nachgekommen sei. Das war Herbert Rzepka dann doch zu viel. Nach einem Gespräch mit der Geschäftsleitung konnte die Ombudsredaktion dem Leser mitteilen, dass die Ansprüche an ihn gestrichen werden. Vor allem das falsche Datum sei peinlich. Auch werden die Kontrolleure nochmals auf einen höflichen Umgang mit den Fahrgästen hingewiesen. Herbert Rzepka sollte jetzt aber immer daran denken, dass die BVG nur eine amtlich beglaubigte Kopie des Schwerbeschädigtenausweises anerkennt. Die kostet im Bezirksamt 4,09 Euro. (jus.)Jeder Bundesbürger muss im Besitz eines gültigen Personalausweises oder Reisepasses sein. Es besteht jedoch keine Mitführpflicht. Ausweisen kann man sich auch mit anderen originalen Dokumenten, die mit einem Foto versehen sind. Auch durch einen Schwerbehindertenausweis.

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