Das Bundesfinanzministerium sieht rechtliche Möglichkeiten, den Flughafen Tempelhof für Geschäftsflieger offen zu halten und den Großflughafen BBI in Schönefeld gleichzeitig nicht zu gefährden. Dies gehe aus einem Gutachten hervor, das nach Ostern veröffentlicht werden soll, verlautete aus Regierungskreisen. Berlin soll diese Möglichkeit von einem Gericht prüfen lassen. Berlin Seite 21
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