Urteil

Bundesfinanzhof hält Grundsteuer nicht für verfassungswidrig

In drei Klagen ist eine ungenaue Datengrundlage bei der Grundsteuer bemängelt worden. Der Bundesfinanzhof lehnte die Klagen nun als unbegründet ab.

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Die Grundsteuer ist den Richtern des Bundesfinanzhofs zufolge nicht verfassungswidrig.

Die Grundsteuer ist den Richtern des Bundesfinanzhofs zufolge nicht verfassungswidrig.

© Federico Gambarini/dpa

Die neue Grundsteuer ist nach Überzeugung des Bundesfinanzhofs (BFH) nicht verfassungswidrig. Die Richter wiesen an diesem Mittwoch drei Klagen gegen die Steuer als unbegründet ab. Konkret ging es um das sogenannte Bundesmodell, das in elf Bundesländern genutzt wird, wobei sich der besteuerte Wert einer Immobilie vorrangig nach dem Bodenwert und den pauschalen Durchschnittswerten für Nettokaltmieten richtet.

Die Kläger rügen unter anderem eine zu ungenaue und damit zu Ungerechtigkeiten führende Datengrundlage. Das höchste Finanzgericht sieht in der Verwendung pauschaler Durchschnittswerte jedoch keinen Verstoß gegen den Gleichheitsgrundsatz. Pauschale Festsetzung bedeutet, dass die Finanzämter nicht Mieteinnahmen und Bodenwert für jede Wohnung einzeln ermitteln müssen, sondern sich mit Durchschnittswerten begnügen dürfen. Diese Pauschalierung sei „verfassungsrechtlich vertretbar“, sagte die Vorsitzende Richterin Franceska Werth.

Mehr als 2000 Immobilieneigentümer haben geklagt

Zuvor war die Grundsteuer nach völlig überholten Einheitswerten berechnet worden, weshalb das Bundesverfassungsgericht 2018 eine Neuregelung gefordert hatte.

Bundesweit hatten nach Angaben des Augsburger Rechtswissenschaftlers Gregor Kirchhof 2,8 Millionen Eigentümer Einspruch gegen die Grundsteuerwertbescheide ihrer Finanzämter eingelegt. Vor den 18 Finanzgerichten in der ersten Instanz geklagt hatten und haben bislang mehr als 2000 Immobilieneigentümer. Viele dieser Klagen waren bereits abgewiesen.

Obwohl nur Immobilieneigentümer die Steuer selbst zahlen müssen, trifft die Grundsteuer quasi die gesamte Bevölkerung, da Vermieter die Kosten üblicherweise auf die Mieter umlegen. Ein Hauptkritikpunkt des Eigentümerverbands Haus & Grund und vieler Kläger ist, dass die Finanzämter die Mieteinnahmen in vielen Fällen zu hoch angesetzt hätten.

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