BUNDESPRESSEKONFERENZ
Bundesregierung begründet EU-Sanktionierung von Jacques Baud mit falscher Tatsachenbehauptung
Das Auswärtige Amt begründet im Namen der Bundesregierung gegenüber dem Bundestag, die EU-Sanktionierung des Schweizer Militäranalysten Jacques Baud mit „regelmäßigen Auftritten in russischen Fernseh- und Radioprogrammen“. Als angeblicher Beleg wird auf „EU-Rechtstexte“ verwiesen. Doch beides ist nachweislich falsch. Weder hat Baud seit 2022 russischen Medien Interviews gegeben, noch wird diese Begründung in der fraglichen EU-Verordnung angeführt. Die Berliner Zeitung fragte auf der Regierungspressekonferenz nach.
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