Der Fall einer Pflegehelferin aus Niedersachsen könnte weitreichende Konsequenzen haben. Denn vermutlich war die einrichtungsbezogene Impfpflicht während der Corona-Pandemie verfassungswidrig. Das Verwaltungsgericht Osnabrück hat das Verfahren zu einer Klage der Frau an diesem Dienstag ausgesetzt, damit sich das Bundesverfassungsgericht mit dem Fall befasst.
UPDATE
RKI-Files
Höchstgericht soll entscheiden: Verletzte die einrichtungsbezogene Impfpflicht Grundrechte?
Nach Aussage von RKI-Chef Schaade: Verwaltungsgericht Osnabrück sieht bei Tätigkeitsverbot für eine Pflegehelferin im Jahr 2022 Grundrechte berührt.
3 Min
Link kopiert
Die Artikel-URL wurde erfolgreich in Ihrer Zwischenablage gespeichert.
RKI-Chef Lars Schaade sagte vor dem Verwaltungsgericht Osnabrück als Zeuge aus.
© Michael Kappeler/dpa
Werden Sie Teil des Ostablishments.
Sie haben bereits ein O+ Abo?
*