Menschenrechte

CIA-Geheimgefängnis in Litauen: Vilnius muss Guantánamo-Häftling al-Nashiri entschädigen

Der EGMR sieht Litauens Beteiligung am CIA-Programm als Verstoß gegen die Europäische Menschenrechtskonvention. Es ist bereits das dritte Urteil dieser Art gegen Vilnius.

Peter Steiniger
Peter Steiniger
3 Min
Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte in Straßburg wacht über die Einhaltung der Europäischen Menschenrechtskonvention.

Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte in Straßburg wacht über die Einhaltung der Europäischen Menschenrechtskonvention.

© Rainer Jensen/dpa

Litauen muss dem Guantánamo-Häftling Abd al-Rahim Hussein al-Nashiri 30.000 Euro Schmerzensgeld zahlen. Das entschied der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) in Straßburg am Dienstag wegen der litauischen Beteiligung am geheimen Haft- und Verhörprogramm des US-Auslandsgeheimdienstes CIA. Der litauische Rundfunk LRT griff das Urteil am Mittwoch auf.

Nach Angaben des Gerichts wurde der saudi-arabische Staatsbürger zwischen Oktober 2005 und März 2006 in einer geheimen CIA-Einrichtung auf litauischem Boden festgehalten. Die Kammer aus sieben Richtern sprach ihm zusätzlich 10.000 Euro für Verfahrenskosten zu, wie aus der Pressemitteilung des Gerichts hervorgeht.

Die Straßburger Richter stellten Verstöße gegen mehrere Artikel der Europäischen Menschenrechtskonvention fest, darunter das Recht auf ein faires Verfahren, das Recht auf Achtung des Privat- und Familienlebens sowie das Verbot der Todesstrafe. Die litauischen Behörden hätten von den Aktivitäten der CIA im Land gewusst und bei dem Programm kooperiert. Damit hätten sie al-Nashiri der erheblichen Gefahr einer Behandlung ausgesetzt, die gegen die Konvention verstößt, heißt es in dem Urteil.

Zusicherung aus Washington gefordert

Das Gericht hielt fest, dass die litauische Regierung bei den US-Behörden Zusicherungen einholen sollte, dass al-Nashiri nicht der Todesstrafe ausgesetzt wird. Der Beschwerdeführer sitzt auf dem US-Marinestützpunkt Guantánamo Bay auf Kuba in Haft. Vor einer dortigen Militärkommission droht ihm die Todesstrafe.

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Die US-Justiz wirft ihm eine Beteiligung an dem Sprengstoffanschlag auf das Kriegsschiff „USS Cole“ im jemenitischen Hafen von Aden im Jahr 2000 und dem Anschlag auf den französischen Öltanker „MV Limburg“ 2002 vor.

Al-Nashiri war nach Angaben des Gerichts im Oktober 2002 in Dubai festgenommen worden und danach in verschiedenen geheimen CIA-Einrichtungen inhaftiert, unter anderem in Polen und Rumänien. Ein psychologisches Gutachten aus dem Jahr 2012 attestierte ihm eine posttraumatische Belastungsstörung: Die Sachverständige beschrieb ihn als „durch Folter irreversibel geschädigt“.

Beschwerden zu Folter, Misshandlung und nicht offiziell anerkannter Haft wies das Gericht als unzulässig zurück, weil die UN-Arbeitsgruppe gegen willkürliche Inhaftierung diese Punkte 2022 bereits behandelt habe.

Drittes Verfahren gegen Vilnius

Nach Berichten des litauischen Nachrichtenportals 15min und der Zeitung Lrytas ist es das dritte Straßburger Urteil gegen Litauen wegen des geheimen CIA-Gefängnisses. Der EGMR hatte bereits 2018 in der Sache Abu Zubaydah und 2024 im Fall al-Hawsawi Verstöße festgestellt.

Nach Angaben des litauischen Justizministeriums war die aktuelle Beschwerde al-Nashiris 2022 in Straßburg eingereicht und der Regierung in Vilnius zur Stellungnahme übermittelt worden.

Bereits im Juli 2014 hatte der EGMR Polen wegen der Aufnahme al-Nashiris in einem geheimen CIA-Gefängnis zur Zahlung von 100.000 Euro verurteilt. Das Straßburger Gericht warf Warschau Beihilfe zur Folter und Verletzung der Menschenrechte des Beschwerdeführers vor.

Ein Bericht des US-Senats aus dem Dezember 2014 beschrieb die Verhörmethoden gegen al-Nashiri in einer als „blaues Gefängnis“ bezeichneten Einrichtung in Polen. Zu den geschilderten Praktiken zählten Scheinexekutionen, quälende Fesselungen, stundenlanges Stehen sowie die Drohung, seine Mutter festzunehmen und vor seinen Augen zu vergewaltigen.

Eine strafrechtliche Voruntersuchung zu dem Programm läuft in Litauen seit Februar 2014 und ist nach Angaben des Gerichts weiterhin nicht abgeschlossen. Sämtliche Anträge al-Nashiris, in diesem Verfahren als Opfer anerkannt zu werden, waren erfolglos, zuletzt im Dezember 2021.

Das Kammerurteil ist noch nicht rechtskräftig. Innerhalb von drei Monaten können die Parteien eine Verweisung an die Große Kammer des Gerichtshofs beantragen.

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