USA

Vergewaltigungsvorwürfe an US-Eliteuni: Polizei gab zentrale Aussage nicht an Staatsanwalt weiter

Eine Studentin sagte der Campuspolizei 2024 ausdrücklich, sie sei vergewaltigt worden. Der Satz fehlte in der Erklärung für die Staatsanwaltschaft – nun übernimmt New Yorks Generalstaatsanwältin.

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New Yorks Generalstaatsanwältin Letitia James (l.) und Gouverneurin Kathy Hochul bei der Ankündigung neuer Ermittlungen im Cornell-Fall.

New Yorks Generalstaatsanwältin Letitia James (l.) und Gouverneurin Kathy Hochul bei der Ankündigung neuer Ermittlungen im Cornell-Fall.

© Spencer Platt/AFP

Ein mutmaßlicher Fall sexueller Gewalt an der renommierten Cornell University entwickelt sich in den USA zu einer Debatte über mögliche Fehler von Polizei, Staatsanwaltschaft und Hochschule. New Yorks Gouverneurin Kathy Hochul hat dem örtlichen Bezirksstaatsanwalt Matthew Van Houten die Ermittlungen entzogen und Generalstaatsanwältin Letitia James zur Sonderermittlerin ernannt.

Hochul erklärte, neue Informationen hätten ihr Vertrauen in die bisherige Bearbeitung des Falls erschüttert. James kündigte an, sämtliche Beweise zu prüfen, Zeugen zu befragen und bei ausreichender Grundlage Anklage zu erheben.

Im Mittelpunkt steht eine ehemalige Cornell-Studentin, die in Gerichtsunterlagen unter dem Pseudonym Jane Doe auftritt. Die damals 20-Jährige wirft sieben damaligen Mitgliedern der Studentenverbindung Chi Phi vor, sie in der Nacht zum 20. Oktober 2024 nach Alkohol- und Drogenkonsum sexuell missbraucht zu haben.

In einer Mitte September eingereichten Zivilklage behauptet sie unter anderem, unter Druck Ketamin genommen zu haben und zeitweise nicht mehr einwilligungsfähig gewesen zu sein. Bislang ist keiner der Männer strafrechtlich angeklagt. Anwälte mehrerer Beschuldigter weisen strafbares Verhalten zurück.

Entscheidender Satz fehlte in der Kurzfassung

Besonders schwer wiegt inzwischen die Frage, was die Studentin der Campuspolizei tatsächlich sagte und was davon bei der Staatsanwaltschaft ankam.

CBS New York erhielt das Protokoll eines mehrstündigen Polizeiverhörs vom November 2024. Darin sagte die Studentin ausdrücklich: „Ich kann mit 100-prozentiger Sicherheit sagen, dass ich vergewaltigt wurde.“ Sie sprach nach dem Bericht zudem von Zwang und davon, vor einem Teil des sexuellen Geschehens „vollständig und völlig handlungsunfähig“ gewesen zu sein.

Dieser Satz tauchte in einer anderen Unterlage nicht auf: einer sechsseitigen, von einem Cornell-Polizisten erstellten schriftlichen Zusammenfassung, die die Studentin nach mehr als 20 handschriftlichen Änderungen unterschrieb. Auf genau diese Erklärung stützte sich Van Houtens Büro nach eigenen Angaben bei der Entscheidung, 2024 keine Strafanzeige weiterzuverfolgen. Der Staatsanwalt erklärte gegenüber CBS, das vollständige Interviewprotokoll damals nicht gesehen zu haben.

Auch sechsseitige Erklärung enthält Hinweise auf Zwang

Allerdings ist auch die sechsseitige Erklärung selbst komplizierter, als Van Houtens ursprüngliche Darstellung vermuten lässt.

Der Staatsanwalt schrieb am Montag, die Erklärung habe Drogenkonsum und sexuelle Handlungen als „freiwillig, bewusst und einvernehmlich“ beschrieben. Tatsächlich schildert sie darin zunächst ein einvernehmliches sexuelles Treffen mit zwei Männern und auch freiwilligen Ketaminkonsum. Sie beschreibt aber ebenfalls Situationen, in denen sie Berührungen abwehrte und einen weiteren sexuellen Vorschlag ausdrücklich zurückwies.

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CNN konnte die sechs Seiten inzwischen ebenfalls einsehen. Dem Bericht zufolge sagte die Studentin darin, zwei Männer hätten so oft nach Sex gefragt, dass sie schließlich nachgegeben habe. Sie selbst habe das als Zwang empfunden. Zudem habe sie erklärt, so stark berauscht gewesen zu sein wie nie zuvor und sich außerstande gefühlt zu haben, Entscheidungen zu treffen.

Damit geht es inzwischen nicht nur um den fehlenden Satz aus dem längeren Interviewprotokoll. Auch die Unterlage, die der Staatsanwaltschaft vorlag, enthält Passagen, deren Bewertung nun erneut überprüft werden dürfte.

Warum der Staatsanwalt damals keine Anklage erhob

Van Houten verteidigt seine ursprüngliche Entscheidung mit dem damals vorliegenden Material und der Rechtslage im Bundesstaat New York. Nach seiner Darstellung ergab die unterschriebene Erklärung keinen ausreichenden Nachweis dafür, dass der Studentin Drogen ohne ihre Zustimmung verabreicht worden seien, dass sie bewusstlos gewesen sei oder dass sexuelle Handlungen mit körperlicher Gewalt erzwungen worden seien. Deshalb habe sein Büro keine tragfähige Grundlage für Strafanzeigen gesehen.

Eine Besonderheit des New Yorker Sexualstrafrechts spielt dabei eine Rolle. Freiwillige starke Alkoholisierung oder freiwilliger Drogenkonsum führen nach geltendem Recht nicht automatisch dazu, dass eine Person juristisch als nicht einwilligungsfähig gilt. Gouverneurin Hochul unterstützt inzwischen Forderungen nach einer Änderung dieser Regeln. Sie erklärte am Freitag, es dürfe für den Schutz vor sexueller Gewalt keine Rolle spielen, ob jemand freiwillig Alkohol oder Drogen konsumiert habe, berichtet die Nachrichtenagentur AP.

Gouverneurin: Studentin wurde von Institutionen im Stich gelassen

Hochul griff die bisherige Bearbeitung des Falls am Freitag ungewöhnlich scharf an. Laut AP kritisierte sie, dass Van Houtens Büro den Fall geschlossen habe, ohne die Studentin selbst oder andere Beteiligte zu befragen und ohne das vollständige Interviewprotokoll anzufordern. Auch der Campuspolizei warf sie vor, die Angaben der Frau nicht vollständig an die Staatsanwaltschaft weitergegeben zu haben. Diese Kritik ist die Einschätzung der Gouverneurin, die konkrete Verantwortung der beteiligten Stellen ist nun Teil weiterer Prüfungen.

Cornell verweist dagegen darauf, selbst eine umfangreiche interne Untersuchung geführt zu haben. Nach Angaben der Universität gab es mehrtägige Anhörungen und Sanktionen, darunter Suspendierungen und Ausschlüsse. Die Chi-Phi-Verbindung wurde vom Campus ausgeschlossen und ist dort weiterhin nicht zugelassen. Cornell hat inzwischen zusätzlich einer unabhängigen Untersuchung durch externe Juristen zugestimmt.

Interne Unterlagen zeigen, wie sich ihre Einordnung veränderte

Mehr als 1000 Seiten interner Cornell-Unterlagen, die von der New York Times ausgewertet wurden, zeigen zugleich, dass die Studentin das Geschehen unmittelbar danach noch nicht so eindeutig einordnete wie später. Sie blieb zunächst mit einigen der später Beschuldigten in Kontakt und beschrieb Teile der sexuellen Begegnungen als einvernehmlich. In den folgenden Tagen veränderte sich ihre Bewertung zunehmend. Anfang November erklärte sie einem der Männer schließlich, ein Großteil des Geschehens sei aus ihrer Sicht nicht einvernehmlich gewesen. Reuters bestätigt auf Grundlage der Unterlagen, dass sich ihre Einschätzung des Erlebten über mehrere Tage entwickelte.

Die sieben Beschuldigten bestritten bei Cornells interner Untersuchung nach Angaben der New York Times strafbares Verhalten und bezeichneten die sexuellen Kontakte als einvernehmlich. Auch öffentlich haben Anwälte mehrerer Männer die Vorwürfe zurückgewiesen.

Van Houten hatte den Fall nach Bekanntwerden der Zivilklage zunächst selbst wieder aufgenommen und angekündigt, die Beweise einer Grand Jury vorzulegen. Dazu kommt es unter seiner Leitung nun nicht mehr. Mit Hochuls Anordnung liegt die strafrechtliche Untersuchung vollständig beim Büro von Letitia James. Ob die neuen Ermittlungen zu Anklagen führen, ist bisher offen.

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