Die Corona-Pandemie wirkt noch immer nach – und der damit einhergehende staatlich verordnete Impfzwang in den Gesundheitsberufen. Jetzt erlitt die Berliner Feuerwehr eine dreifache Niederlage vor dem Verwaltungsgericht. Sie könnte bundesweite Auswirkungen haben.
In dem Verfahren geht es um Datenschutzverstöße durch die Behördenleitung der Berliner Feuerwehr. Dahinter aber steht der Druck, den die Behörde damals auf ihre Mitarbeiter aufgebaut hat, sich impfen zu lassen.
Im Dezember 2021 hatte der Bundestag die einrichtungsbezogene Impfpflicht beschlossen, die am 16. März 2022 in Kraft trat. Das Personal in Gesundheits- und Pflegeberufen musste sich gegen Covid-19 impfen lassen. Wer die Impfung verweigerte oder am 15. März keine „vollständige“ Impfung nachwies, wurde dem zuständigen Gesundheitsamt gemeldet. Den Ungeimpften wurde mit drastischen Konsequenzen gedroht. In ganz Deutschland gab es Entlassungen, unter anderem in Pflegeeinrichtungen.
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Ausgerechnet einen Tag vor Weihnachten 2021 verschickte Berlins Feuerwehrführung ein Rundschreiben, in dem sie all jenen mit dienstrechtlichen Konsequenzen drohte, die bis zum 15. März keine Angaben zu ihrem Impfstatus machten. Gedroht wurde mit Tätigkeitsverbot und Betretungsverbot der Dienststelle, also mit Rauswurf.
Schließlich wurden rund 1300 Angestellte und Beamte der Berliner Feuerwehr an das Landesamt für Gesundheit und Soziales gemeldet. Dafür benutzte die Feuerwehr ein Formular, in dem verschiedene Fragen bei „Ja“ oder „Nein“ angekreuzt wurden. Bei der Frage „Hat diese Person direkten Kontakt zu Angehörigen vulnerabler Gruppen?“ wurde bei der Übersendung pauschal das Kreuzchen bei „Ja“ gesetzt. So auch bei dem damals 41-jährigen Brandamtmann Andreas H.
Meldebogen plötzlich nicht mehr auffindbar
Allerdings: Ein Drittel der Gemeldeten arbeitete in rückwärtigen Diensten, in Werkstätten etwa, in der Verwaltung oder der Notrufannahme. Andreas H. war in der „Einsatzvorbereitung Brand- und Bevölkerungsschutz“ eingesetzt. Direkten Kontakt mit „vulnerablen Personen“ wie etwa Pflegebedürftigen, die er als „Ungeimpfter“ hätte anstecken können, hatte er nicht.
Trotzdem war bei ihm ein „Ja“ angekreuzt. Denn die Argumentation der Behörde lautete damals, dass auch diese Mitarbeiter Kontakt zu Kollegen hätten, welche Umgang mit vulnerablen Gruppen haben. Aus diesem Grund wurden etwa Stellenausschreibungen für Kfz-Mechatroniker mit der Bedingung versehen, dass Bewerber geimpft sein müssten. Gleiches galt für Beförderungen in der Verwaltung.
Als H. von seiner Behörde wissen wollte, was über ihn gemeldet wurde, bekam er keine Auskunft. Der Meldebogen sei nicht auffindbar. Es brauchte neun Mails sowie zwei Briefe und Akteneinsicht durch den Anwalt des Feuerwehrmannes. Plötzlich tauchte der Meldebogen in einem 120-seitigen Konvolut auf. Gerichtlich erreichte Andreas H., dass die Berliner Datenschutzbeauftragte eine Verwarnung wegen Verstoßes gegen die Datenschutz-Grundverordnung aussprach.
Gegen diese Verwarnung klagte die Feuerwehr vor dem Verwaltungsgericht. Doch die Kammer wies die Klage am Donnerstag zurück. Das ist die erste Niederlage für die Behörde, die für diesen Tag eine Münchner Anwaltskanzlei engagiert hatte.
„Schlaflosigkeit und Bedrohung“ als Begleiter
Turbulent wird es beim Verhandlungstermin unmittelbar danach. Jetzt wird eine weitere Klage von Andreas H. verhandelt. Er hat die Behörde auf 5000 Euro Schmerzensgeld verklagt. Ihm sei immaterieller Schaden entstanden, argumentieren er und sein Anwalt. Der Druck, den die Behörde ausübte, die angedrohten arbeitsrechtlichen Konsequenzen, hätten ihn stark belastet, sagt Andreas H. vor Gericht. „Man macht sich Sorgen, man schläft schlecht. Die Behörde hat mich spüren lassen, dass ich aussätzig war. Mein Chef hat mir gesagt: ‚Ungeimpften kann man nicht vertrauen.‘ Ich wusste: Ich brauche den Meldebogen; ich brauche unbedingt einen Anwalt!“
„Die Schlaflosigkeit und die Bedrohung waren mein ständiger Begleiter“, sagt der Feuerwehrmann. „Bis die Impfpflicht endete, hing das Damoklesschwert über mir“, betont er, während die Feuerwehranwältin aus München empört schnaubt.
H. berichtet, dass er Kollegen kennengelernt habe, die wegen der Impfpflicht ein Jahr krank gewesen oder früher in Rente gegangen seien. Er selbst sei deshalb vom 9. bis 20. Mai krankgeschrieben gewesen, mit der Diagnose F45.9. Im ICD-10-Klassifikationssystem steht sie für körperliche Beschwerden, für die Ärzte keine ausreichende organische Ursache finden.
„Es hat Sie niemand gezwungen, sich impfen zu lassen“
Inzwischen würden alle, die ihre Meldebögen anfragten, erfahren, dass alles gelöscht sei, sagt H. und kreiert dafür den Begriff „Operation Konfetti“.
„Das alles kann ich nur als Räuberpistole einordnen, das ist einfach unwahr!“, sagt die sichtlich aufgebrachte Münchner Anwältin, die hier für die Feuerwehr sitzt. „Auch Ihre ‚Operation Konfetti‘ – diese Wortwahl! Wenn datenschutzkonform gelöscht wird, ist das nicht Konfetti. Und das mit dem Damoklesschwert, das glauben Sie doch selbst nicht! Ich kann diese ganzen Behauptungen nicht einordnen!“
„Wie man diese Drohkulisse einfach vergessen kann, das ist mir einfach unbegreiflich!“, gibt der Anwalt des Feuerwehrmannes zurück. „Wenn es heißt, wir haben alles richtig gemacht, dann machen wir es in der nächsten Krise wieder falsch.“
„Ich habe nur noch nicht verstanden, was den Druck gegen Sie ausgelöst hat. Es hat Sie doch niemand gezwungen, sich impfen zu lassen“, sagt die Münchner Anwältin.
Der Richter unterbricht den Disput.
Rettungswagen 2007 das letzte Mal von innen gesehen
Anschließend steht noch die Verhandlung über die Klage eines weiteren Feuerwehrmannes auf dem Plan. Es ist ein Kollege von Andreas H. Auch bei ihm wurde bei der Frage nach dem „direkten Kontakt“ mit vulnerablen Gruppen ein „Ja“ angekreuzt, obwohl er damals in der Notrufannahme arbeitete.
Eine mögliche Kaskade indirekter Kontakte über Kollegen zu vulnerablen Gruppen ist inzwischen nicht mehr das Hauptargument der Feuerwehr. Vor Gericht argumentiert sie jetzt damit, dass auch die Mitarbeiter im rückwärtigen Dienst multifunktional einsetzbar seien, also auch im Rettungsdienst – deshalb das Kreuz beim „Ja“. Dem folgt das Gericht nicht. Andreas H. zum Beispiel sah nach eigenen Angaben 2007, während der Ausbildung, als dritter Mann ohne Funktion einen Rettungswagen von innen.
Letztendlich gibt die Kammer beiden Klagen der Feuerwehrmänner statt. Allerdings spricht sie ihnen nicht 5000 Euro Schmerzensgeld zu, sondern nur 200 Euro für Andreas H. und 100 Euro für dessen Kollegen.
Demnach war es zwar rechtens, dass die Behörde die Mitarbeiter mit unklarem Impfstatus dem Amt meldete. Aber das Kreuzchen beim „Ja“ hält das Gericht für nicht in Ordnung. Das Kreuz also, mit dem alle Probleme entstanden sind.
Ein größeres Potenzial für Schadenersatzforderungen
Für die widerspenstigen Feuerwehrleute, die ihren Impfstatus nicht der Behörde preisgaben, erledigte sich die Sache am 31. Dezember 2022, als die Impfpflicht endete. „Jetzt wäre Gelegenheit für die Behörde, sich ehrlich zu machen und die Pandemie aufzuarbeiten und vielleicht auch mal Sorry zu sagen“, sagt Manuel Barth von der Deutschen Feuerwehrgewerkschaft. „Ich glaube, die Behörde hätte da mehr zu gewinnen als zu verlieren.“
Diese Corona-Aufarbeitung ist ein Witz! Eine Polemik
Auch andere Behörden und Unternehmen in Berlin und bundesweit haben ihre standardisierten Meldebögen an die Gesundheitsämter übersandt. Deshalb dürfte das Urteil des Berliner Gerichts, so es denn rechtskräftig wird, entsprechende Auswirkungen haben. Das vermutet auch Manuel Barth. Er weiß von Feuerwehren, in denen sich Beschäftigte einem noch deutlich höheren Druck ausgesetzt sahen, und sieht ein größeres Potenzial für Schadensersatzklagen. Denn in Gesundheitsberufen arbeiten mehrere Millionen Menschen. Dort habe es Kündigungen und Disziplinarverfahren wegen des Impfens gegeben.
Ob die Berliner Feuerwehr gegen das Urteil Berufung einlegt, ist noch nicht klar. Zunächst müsse die schriftliche Urteilsbegründung abgewartet werden, teilt ein Behördensprecher mit. Auch der Anwalt von Andreas H. ist auf die schriftliche Urteilsbegründung gespannt und will dann über eine Berufung entscheiden.
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