Fake-Dokumente

Corona: Scharfe Kritik an Gesetzeslücke bei gefälschten Impfpässen

Über die „Strafbarkeitslücke“ bei gefälschten Impfpässen wird aktuell viel diskutiert. NRW-Justizminister Peter Biesenbach erhebt Pannenvorwürfe gegen den Bund.

Team News Eva Maria Braungart AFP/eb
2 Min
Laut einem Urteil des Landgerichts Osnabrück ist die Vorlage eines gefälschten Impfausweises in einer Apotheke nicht strafbar (Symbolbild).

Laut einem Urteil des Landgerichts Osnabrück ist die Vorlage eines gefälschten Impfausweises in einer Apotheke nicht strafbar (Symbolbild).

© Imago/Christian Ohde

Strafrechtlich sanktioniert sind laut der Gerichtsentscheidung nur die Herstellung von gefälschten Gesundheitszeugnissen sowie deren Gebrauch gegenüber Behörden oder Versicherungen, um die es sich bei einer Apotheke nicht handle. Im Ergebnis bleibe die Vorlage eines falschen Impfausweises in einer Apotheke nach der derzeit herrschenden Rechtslage deshalb straffrei.

Bundesministerium wurde frühzeitig auf Problem hingewiesen

Wie „Report Mainz“ weiter berichtete, hatte die Justizministerkonferenz der Länder, deren Vorsitzender Biesenbach ist, das Bundesjustizministerium bereits auf die Gesetzeslücke aufmerksam gemacht. Biesenbach warf dem Justizministerium nun Untätigkeit vor. „Wir haben schon viel zu lange gewartet, und das Bundesministerium hat sechs Monate lang nichts getan“, sagte er weiter.

Das Bundesjustizministerium teilte dem ARD-Politikmagazin auf Anfrage mit, dass derzeit geprüft werde, „ob strafgesetzliche Anpassungen in diesem Bereich erforderlich sind“. Der SPD-Gesundheitsexperte Karl Lauterbach bezeichnete die aktuelle Rechtslage als „auf keinen Fall akzeptabel“. Es drohe ein Vertrauensverlust in die bereits ausgestellten Impfzertifikate, möglicherweise könnten diese künftig nicht mehr anerkannt werden, warnte Lauterbach.

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