Corona

Österreich: Friseurverbot für Ungeimpfte war verfassungswidrig

Fast drei Monate lang gab es in Wien keine Haarschnitte mehr für Ungeimpfte. Laut Verfassungsgericht hätte es das Verbot nie geben dürfen.

Team News dpa jla
2 Min
Haarschnitte gab es in Wien Ende 2021 nur noch für Geimpfte und Genesene (Symbolbild).

Haarschnitte gab es in Wien Ende 2021 nur noch für Geimpfte und Genesene (Symbolbild).

© epd/Juergen Blume

Das mehrfach verlängerte Friseurverbot für Ungeimpfte in Österreich war verfassungswidrig. Das verkündete der Verfassungsgerichtshof in Wien am Dienstag. Von Mitte November 2021 bis Ende Januar 2022 war ein Lockdown für Menschen in Kraft, die nicht geimpft oder im vergangenen Halbjahr von Covid-19 genesen waren.

Ungeimpfte durften ihre Häuser lediglich für Arbeit, Bildung oder Besorgungen des täglichen Bedarfs verlassen – Friseurbesuche fielen nicht darunter. Die Einschränkungen galten zunächst nur für zehn Tage, wurden vom Gesundheitsministerium jedoch wiederholt auf insgesamt elf Wochen ausgedehnt.

Das Verfassungsgericht folgte nun dem Argument eines Klägers, wonach Friseurbesuche nach einer so langen Zeit auch zum Grundbedürfnis werden und somit nicht Teil des im November verhängten 2G-Lockdowns hätten sein dürfen. In einem weiteren Urteil befand das Gericht, dass es während des generellen Lockdowns im Herbst 2021 keine Ausnahmen für religiöse Veranstaltungen hätte geben dürfen.

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