Wer 2020 in Sachsen Corona-Soforthilfe erhalten hat und seitdem eine Rückforderung fürchtet, kann aufatmen. Seit Mitte 2025 gelten deutlich großzügigere Regeln für die Rückzahlung. In bestimmten Fällen kann die Forderung sogar vollständig entfallen. Das Wirtschaftsministerium und die Sächsische Aufbaubank (SAB) haben das Verfahren vereinfacht und mehrere Möglichkeiten geschaffen, Betroffene zu entlasten.
Corona-Hilfen
Corona-Soforthilfe in Sachsen: Wann Betroffene nichts zurückzahlen müssen
Sachsen erleichtert die Corona-Rückzahlung deutlich. Über 11.000 Anträge sind bewilligt. Wer nichts zahlen muss, entscheidet ein Detail.
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Viele Soloselbständige in Sachsen prüfen derzeit, ob und wie viel sie von der Corona-Soforthilfe aus dem Jahr 2020 zurückzahlen müssen.
© Robert Michael/dpa-Zentralbild/dpa
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