Görlitz

Corona-Tests erfunden: Millionenbetrug in Sachsen

Die Staatsanwaltschaft Görlitz ermittelt gegen mehrere Beschuldigte. Bislang gibt es zwei Haftbefehle.

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Corona-Testcenter öffnen während der Pandemie selbst in Zelten. Beim Millionen-Geschäft mit PCR-Tests wurde auch betrogen.

Corona-Testcenter öffnen während der Pandemie selbst in Zelten. Beim Millionen-Geschäft mit PCR-Tests wurde auch betrogen.

© Christian Charisius/dpa

Die Staatsanwaltschaft Görlitz und die Kriminalpolizei Görlitz gehen gegen mehrere Beschuldigte vor, denen gewerbsmäßiger Betrug im besonders schweren Fall in mindestens 58 Fällen zur Last gelegt wird. Im Zentrum der Ermittlungen stehen ein 62-jähriger Deutscher sowie eine 28-jährige Frau mit deutscher und türkischer Staatsangehörigkeit.

Den beiden wird vorgeworfen, zwischen 2021 und 2023 für mehrere Unternehmen in Görlitz und Zittau sogenannte Corona-Testcenter betrieben zu haben. Nach bisherigem Stand der Ermittlungen sollen sie dabei in erheblichem Umfang Corona-Tests gegenüber der Kassenärztlichen Vereinigung Sachsen abgerechnet haben, die tatsächlich nicht durchgeführt worden sein sollen.

Bis zum Jahr 2022 sollen auf diese Weise Auszahlungen von insgesamt rund 1,35 Millionen Euro veranlasst worden sein.

Millionenschaden und Haftbefehle

Am 6. Oktober 2026 erließ das Amtsgericht Görlitz auf Antrag der Staatsanwaltschaft Haftbefehle gegen die zwei beschuldigten Personen. Eine von ihnen befindet sich derzeit in Untersuchungshaft in einer Justizvollzugsanstalt. Der Haftbefehl gegen die 28-jährige Frau  wurde gegen Auflagen außer Vollzug gesetzt.

Am 12. und 13. Oktober 2026 folgten Durchsuchungsmaßnahmen in mehreren Bundesländern, darunter auch in Zittau. Welche Objekte konkret betroffen waren und ob dabei Beweismittel sichergestellt werden konnten, teilten die Ermittlungsbehörden bislang nicht mit.

Die Ermittlungen dauern nach Angaben der Staatsanwaltschaft Görlitz weiter an. Die Höhe des mutmaßlichen Schadens könnte sich im weiteren Verlauf noch verändern, da sich der bislang genannte Betrag auf Abrechnungen bis zum Jahr 2022 bezieht, der Tatzeitraum nach bisherigen Erkenntnissen jedoch bis 2023 reicht.

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