Corona-Verordnung

Corona-Regeln in Berlin: Wer Kundenkontakt hat, muss sich testen lassen

Auch Späti-Betreiber, Handwerker und Mitarbeiter in Behörden sind von der Regelung in der aktualisierten Corona-Verordnung betroffen.

Team News Carola Tunk ctu
1 Min
Ab Mittwoch gilt eine zweimal wöchentliche Testpflicht für jeden, der direkten Kundenkontakt hat.

Ab Mittwoch gilt eine zweimal wöchentliche Testpflicht für jeden, der direkten Kundenkontakt hat.

© Imago/Kzenon

Dem Bericht zufolge ist die Testpflicht nach dem Paragrafen 6a der Corona-Verordnung beispielsweise auch für Spätkauf-Betreiber und Handwerker, die zu Reparaturen ins Haus kommen, vorgesehen. Die Nachweise über die Tests müssen vier Wochen aufbewahrt werden.

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