Der Innenausschuss des Berliner Abgeordnetenhauses kommt am Mittwoch zu einer Sondersitzung zusammen, um über den Anschlag auf den Christopher Street Day (CSD) zu beraten. Nach der am Dienstag veröffentlichten Tagesordnung liegen Anträge sämtlicher Fraktionen vor.
CDU und SPD sowie die Oppositionsfraktionen Grüne und Linke haben jeweils Anträge gestellt, in denen der Anschlag allgemein besprochen werden soll. Die ebenfalls in der Opposition sitzende AfD-Fraktion beantragte einen Bericht des Senats zum islamistischen Personenpotenzial, zu Gefährdern und relevanten Personen sowie zu Netzwerken der Dschihadistenmiliz Islamischer Staat (IS) in Berlin. Um Anwesenheit einer politischen Vertretung wurde auch die Senatsverwaltung für Justiz und Verbraucherschutz gebeten.
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CSD-Anschlag: Islamistische Gefährder - Wie viele sind es wirklich und wie gefährlich?
CSD-Anschlag: Eine Tote und 29 Verletzte
Der Anschlag ereignete sich am Samstagabend nahe der Abschlussveranstaltung der CSD-Demonstration am Brandenburger Tor. Ein islamistisch motivierter 21-Jähriger fuhr im Tiergarten mit einem Auto in eine Menschenmenge und griff weitere Menschen mit einer Stichwaffe an. Eine 65-jährige Frau aus Polen starb, 29 weitere Menschen wurden verletzt, einige davon lebensgefährlich.
Der deutsche Staatsbürger mit libanesischen Wurzeln war den Angaben zufolge als Gefährder eingestuft, befand sich aber auf freiem Fuß. Er war mehrfach vorbestraft und hatte 2025 versucht, sich dem IS anzuschließen. Bei einem Polizeieinsatz in einer Kleingartenanlage in Spandau wurde er am Sonntag erschossen.
Verurteilung mit Vorbewährung
Ein Jugendschöffengericht hatte den Mann im Mai 2026 laut Berliner Zeitung wegen Vorbereitung einer schweren staatsgefährdenden Gewalttat zu 22 Monaten Haft verurteilt und auf freien Fuß gesetzt. Verhängt worden sei eine im Jugendstrafrecht mögliche Vorbewährungsstrafe. Das Gericht habe unter anderem die Untersuchungshaft in Deutschland und im Libanon sowie ein weitgehendes Geständnis berücksichtigt und festgehalten, der Angeklagte sei „aufgrund der dilettantischen Planung seines Vorhabens von einer konkreten Gefährdung der geschützten Rechtsgüter weit entfernt" gewesen. Wegen einer Berufung der Generalstaatsanwaltschaft war das Urteil nicht rechtskräftig.
Nach Angaben des Bundeskriminalamts werden mit Stand 1. Juli bundesweit 410 Menschen als islamistische Gefährder geführt. Als Gefährder gelten Personen, denen die Sicherheitsbehörden schwere politisch motivierte Gewalttaten zutrauen. Über die Einstufung entscheiden laut BKA die jeweils zuständigen Bundesländer nach einer Einzelfallprüfung.
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