Die Landesdirektion Sachsen (LDS) hat die Stadt Dresden angewiesen, das dreitägige Straßenfest zum Christopher Street Day (CSD) nicht länger in seiner Gesamtheit als Versammlung einzustufen. Lediglich der politische Umzug am 6. Juni 2026 durch die Dresdner Innenstadt gilt weiterhin als Versammlung im Sinne des Versammlungsrechts. Das stationäre Straßenfest vom 4. bis 6. Juni 2026 mit Verkaufsständen, Gastronomie und Bühnenprogramm muss hingegen als Veranstaltung behandelt werden.
Dresden
Behörde entscheidet: Christopher-Street-Day-Straßenfest ist keine politische Kundgebung mehr
Die Landesdirektion Sachsen weist Dresden an, das CSD-Straßenfest als kulturelle Veranstaltung zu behandeln. Dagegen wehrt sich der Veranstalter.
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Beim Dresdner Christopher Street Day im vergangenen Jahr nahmen rund 10.000 Menschen teil: Nun soll das dreitägige Straßenfest plötzlich keine politische Kundgebung mehr sein.
© Sylvio Dittrich/imago
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