Kritische Infrastruktur

Cybersicherheit: Viele Unternehmen nicht ausreichend gegen Hackerangriffe geschützt

In Deutschland schützen sich viele für das Gemeinwesen wichtige Unternehmen und Institutionen offenbar nicht ausreichend gegen Cyberangriffe. Dabei gibt es hierfür gesetzliche Vorgaben.

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Viele Unternehmen der kritischen Infrastruktur in Deutschland sind offenbar nicht ausreichend gegen Hackerangriffe geschützt.

Viele Unternehmen der kritischen Infrastruktur in Deutschland sind offenbar nicht ausreichend gegen Hackerangriffe geschützt.

© Frank Rumpenhorst/dpa

Von den geschätzt 30.000 Unternehmen und Institutionen, die sich nach einem seit Dezember geltenden Gesetz beim Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) registrieren lassen müssen, sind bislang lediglich rund 11.500 dieser Pflicht nachgekommen. Das teilte eine Sprecherin der Behörde mit. Die Frist zur Registrierung lief gestern ab.

Das bedeutet: Etwa zwei Drittel der für das Gemeinwesen als wichtig eingestuften Unternehmen und Institutionen haben sich nicht fristgerecht gemeldet. Darunter fallen unter anderem große Energieversorger, Banken und IT-Dienstleister – also Organisationen, deren Ausfall weitreichende Folgen für die Bevölkerung haben könnte.

Grundlage der Registrierungspflicht ist Richtlinie der Europäischen Union

Grundlage der Registrierungspflicht ist eine Richtlinie der Europäischen Union zur Cybersicherheit kritischer Infrastruktur, die in deutsches Recht umgesetzt wurde. Das Gesetz verpflichtet die betroffenen Unternehmen nicht nur zur Registrierung beim BSI in Bonn, sondern schreibt auch konkrete Schutzmaßnahmen vor: So müssen Mitarbeitende geschult und Hackerangriffe sowie andere sicherheitsrelevante Vorfälle der Behörde gemeldet werden.

Ob und welche Konsequenzen den säumigen Unternehmen drohen, geht aus den bisherigen Angaben des BSI nicht hervor.

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