Wer am Wasser wohnt, hat den Jackpot. So dürften zumindest die Brandenburger gedacht haben, die direkt am Ufer des Silokanals leben. Alles wäre in bester Ordnung, wäre da nicht dieser alte Kahn. Die „Marlene R.“ liegt genau auf den Koordinaten 52°25′31″ N, 12°33′02″ E an einer Teilstrecke der Bundeswasserstraße Untere Havel-Wasserstraße.
Sie liegt da schon seit Dezember 2024. Es ist ein altes Schiff, es könnte einen neuen Anstrich vertragen. Seit geraumer Zeit beschweren sich Anwohner, dass Vandalen das Binnenschiff offenbar für sich entdeckt haben. Und auch zum Abladen von allerlei Müll lädt es laut Anwohnern wohl ein. Manche nennen es sogar das „Geisterschiff“ vom Silokanal.
Mirko Piezka ärgert sich über das „Geisterschiff“.
© Markus Wächter/Berliner Zeitung
Ehepaar Piezka wohnt nur zwei Minuten entfernt. Die Tochter hat auf dem Nachbargrundstück gebaut. Als „hochgradig ärgerlich“ empfindet Mirko Piezka die Situation. Immerhin zahle man hier „die höchsten Grundsteuern“ der Stadt.
Anke Piezka wollte das nicht hinnehmen. Am 11. Mai 2026 schrieb sie an das Ordnungsamt, das Umweltamt und den Oberbürgermeister der Stadt Brandenburg an der Havel. Der Betreff lautete: „Bitte um Prüfung und Einleitung ordnungsrechtlicher Maßnahmen“. Im Dezember 2024 sei das Frachtschiff an der Liegestelle UHW km 56,4 an der Massowburg abgestellt und verlassen worden, schreibt sie. Seit über einem Jahr seien weder Mitarbeiter des Eigners noch Kaufinteressenten vor Ort erschienen. Unbefugte würden das Schiff betreten und es als Sprungplattform zum Baden und als Müllablage nutzen.
Auf den Grundstücken beobachte man seit Monaten mehr Ratten, auf dem Schiff seien verendete Tiere gefunden worden. Eine Meldung beim Gesundheitsamt habe nichts bewirkt, die Verantwortung sei auf die Grundstückseigentümer übertragen worden. Und im Dezember 2025 habe an derselben Stelle ein zweites Frachtschiff festgemacht, die „MS Rita“.
Zuvor hatte sich die Anwohnerin an die Wasserstraßen- und Schifffahrtsverwaltung des Bundes (WSV) gewandt. Dort habe man ihr mitgeteilt, dass an dieser Stelle zeitlich unbegrenztes, kostenfreies Liegen erlaubt ist. Bei einem Termin mit dem Leiter Liegenschaften des Wasserstraßen- und Schifffahrtsamts (WSA) habe sie erfahren, dass dem Amt zwar die Fläche gehöre, für öffentliche Ordnung und Sicherheit aber die Stadt zuständig sei.
Seit Dezember 2024 soll das Schiff hier liegen.
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Post aus Braunschweig wegen Geisterschiff
Die nächste Antwort kam vom Eigentümer. Das Schiff gehört der Hans-Hermann Rüdebusch Baustoffe und Transporte e.K. aus Braunschweig. Am 3. Juni 2026 schrieb ein Prokurist an Anke Piezka. Er bestätigte, dass die Liegestelle zeitlich nicht befristet ist. Die „Marlene R.“ befinde sich „nach wie vor im Veräußerungsprozess“. Die lange Liegedauer stimme „auch uns nicht glücklich“. Deshalb habe man vor einigen Wochen zusätzlich einen Schiffsmakler eingeschaltet, um den Verkauf zu beschleunigen.
Den übrigen Schilderungen widersprach der Prokurist „entschieden“. Das Schiff sei nicht in einem so desolaten Zustand, dass Betriebsstoffe austreten, und eine Rattenpopulation sei nicht wegen des Schiffes entstanden. Er forderte Piezka auf, ihre Aussagen gegenüber den Behörden binnen sieben Tagen richtigzustellen.
Piezka reagierte mit einer Mail an alle beteiligten Behörden. Ihr Hilfegesuch enthalte keine wissentlich falschen Tatsachenbehauptungen, allenfalls Vermutungen und persönliche Einschätzungen. Den Zustand des Schiffes beurteile sie im Vergleich mit anderen Frachtschiffen, die dort festmachen. Die Sorge vor austretenden Betriebsstoffen gehe auf einen Vorfall mit einem anderen Schiff vor einigen Jahren zurück.
Eine Aussage über die Absichten des Eigners, die sie nicht belegen könne, zog sie ausdrücklich zurück. Bei den Ratten blieb sie: Die Tiere seien am Anleger und auf den angrenzenden Grundstücken wiederholt gesichtet worden. Wo sie konkret Unterschlupf gefunden haben, lasse sich allerdings nicht feststellen. Zum Schluss erinnerte sie an eine bis dahin unbeantwortete Frage: ob das Schiff bis zum Verkauf an einem anderen Liegeplatz festmachen könne.
Der Eigentümer des Schiffes ist die Rüdebusch Baustoffe und Transporte e.K. aus Braunschweig.
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Polizei prüfte Schiff bereits im Juli
Die Stadt kennt das Schiff. Im Juni 2026 habe es eine Begehung gegeben, teilt die Pressestelle mit. Dabei seien weder Müll auf oder neben dem Schiff noch ausgetretene gefährliche Stoffe festgestellt worden. Aus Sicht der Wasserbehörde liege keine Gewässergefährdung vor. Hinweise von Bürgern seien „vereinzelt“ eingegangen. Da das Schiff kein Abfall sei, habe die Stadt keine Bescheide verschickt. Das Ordnungsamt sehe keine Rechtsgrundlage, um einzugreifen. Zuständig sei in erster Linie das WSA Spree-Havel. Das WSA wiederum sieht keinen rechtlichen Handlungsspielraum, solange das Schiff im Rahmen des Schifffahrtsrechts stillliegt.
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Die Wasserschutzpolizei kennt die „Marlene R.“ nach eigenen Angaben seit April 2025. Damals ging ein Hinweis ein, dass die Türen des Güterschiffs offen stünden. Die Beamten stellten nichts strafrechtlich Relevantes fest, schlossen ab und übergaben die Schlüssel dem WSA, das den Eigner informieren wollte. Seither werde das Schiff bei den täglichen Streifenfahrten beachtet. Verfahren wegen Ordnungswidrigkeiten oder Straftaten gibt es nicht, Einsätze wegen Personen an Bord auch nicht. Im Juli 2025 prüften Polizei und Feuerwehr an der Liegestelle, an der auch andere Berufsschiffe anlegen, den Verdacht einer Gewässerverunreinigung. Strafrechtlich relevant war nichts, Folgemaßnahmen waren nicht nötig. Ohne Verdacht darf die Polizei ein unbemanntes Schiff an einer genehmigten Liegestelle außerhalb der Betriebszeiten weder kontrollieren noch betreten. Eine zeitliche Beschränkung hat das WSA als Eigentümer der Liegestelle dort bislang nicht ausgeschildert.
Das Schiff ist eindeutig verlassen.
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Ein Schiff ist kein Auto
Eine bundesweite Höchstdauer für das Stillliegen gebe es nicht, teilt das Bundesministerium für Verkehr (WSV) mit. Das Liegen an öffentlichen Liegestellen sei kostenfrei. Eingreifen könne die WSV, wenn ein Schiff zum Hindernis zu werden droht, etwa durch Sinken oder Abtreiben ins Fahrwasser. Das gilt auch, wenn die Verkehrsfunktion erkennbar aufgegeben ist. Dann gilt das Schiff als schwimmende Anlage. Es braucht eine strom- und schifffahrtspolizeiliche Genehmigung sowie einen Nutzungsvertrag, sonst verliert es seine Liegeberechtigung.
Allein im Bereich des WSA Spree-Havel gibt es derzeit fünf sogenannte Dauerlieger. Eine Übersicht führt die WSV nicht. In den vergangenen zehn Jahren ließ die WSV bundesweit elf Fahrzeuge wegbringen und gegebenenfalls verwerten. Die Kosten lagen bei rund 4,5 Millionen Euro. Davon konnten – auch wegen gesetzlicher Haftungsbeschränkungen – nur etwa 2,5 Millionen Euro zurückgeholt werden. Pläne, Langzeitlieger kostenpflichtig zu machen oder ein Entfernungsverlangen zu ermöglichen, gibt es nicht.
Ein aufgegebenes Auto kann binnen Wochen abgeschleppt werden, ein Binnenschiff darf dagegen unbegrenzt und gratis liegen. Warum? Die Sachverhalte unterschieden sich erheblich, antwortet das Ministerium. Landfahrzeuge ließen sich meist ohne nennenswerten Aufwand woanders hinbringen und verwahren. Bis sich ein Käufer findet, liegt die „Marlene R.“ also weiter am Silokanal, unbefristet und kostenlos.
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