Kommentar

Das Gesetz zum Kohleausstieg lässt auf sich warten

Im Lausitzer Kohlerevier wächst der Frust über die Langsamkeit der politischen Entscheidungsprozesse. Doch in einer Demokratie dauert es nun mal, bis ein Gesetz fertig ist.

Jens Blankennagel
Jens Blankennagel
2 Min
Ein Eimerkettenbagger im Braunkohletagebau.

Ein Eimerkettenbagger im Braunkohletagebau.

Nach monatelangen Verhandlungen einigte sich eine Regierungskommission im Januar auf den Kohleausstieg bis 2038. Am Dienstag gelangte nun ein Referentenentwurf des dazugehörigen Gesetzes aus dem Bundeswirtschaftsministerium an die Öffentlichkeit. Nun kommt Protest von allen möglichen Seiten. In der Lausitz beklagen die Handwerker, dass alles so lange dauert und der Frust wächst. Das ist nachvollziehbar. Aber Genauigkeit muss vor Eile gehen. Es geht um weitreichende Klimapolitik, um Milliardensummen und Zehntausende Jobs.

Der Vorteil der Langsamkeit kann dabei sein, dass sich irgendwann so viele kluge Köpfe über die Entwürfe des Gesetzes gebeugt haben, dass es möglichst gut ist und eine möglichst breite Zustimmung findet. Aber das Maut-Gesetz des Noch-Verkehrsministers zeigt, dass auch demokratische Gesetze einseitig sein können.

Beim Kohleausstieg sind die widerstrebenden Pole aber sehr weit voneinander entfernt: Auf der einen Seite die Umweltschützer und Fridays-for-Future-Anhänger, die sofort aus der Kohle raus wollen, auf der anderen Seite die Gewerkschaften, die die Bergleute so lange wie möglich baggern lassen wollen. Mit der Kritik von allen Seiten wird das Ganze irgendwann fertig und hoffentlich kein Lobby-Gesetz.

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