Auf einem Milchviehbetrieb im Landkreis Mecklenburgische Seenplatte sollen Rinder tagelang festgelegen haben, ohne ausreichend versorgt zu werden. Das legen verdeckte Videoaufnahmen nahe, die das ARD-Politikmagazin Report Mainz am 18. August veröffentlicht hat.
Entstanden sind die Bilder nach Angaben der Rechercheure über rund vier Wochen im März und April dieses Jahres. Der Betrieb hält je nach Quelle rund 500 bis 550 Milchkühe.
Zu sehen ist unter anderem eine junge Kuh, die nicht mehr selbstständig aufstehen kann. Sie wird mit einem Radlader auf eine Wiese gebracht und dort mit der angebauten Palettengabel von einer Seite auf die andere gedreht.
Anschließend soll das Tier sechs Tage lang auf der Weide gelegen haben, bevor es starb. Eine zweite Kuh soll nach Darstellung der Tierschützer fast vier Tage ohne tierärztliche Behandlung ausgeharrt haben, bevor sie getötet wurde.
Weitere Sequenzen zeigen nach Angaben des Magazins Beschäftigte, die Kühe mit einem offenbar spitzen Gegenstand in die Muskulatur stechen oder mit einer Stange auf den Rücken schlagen.
Veterinärdirektor: „das Schlimmste und Niederträchtigste“
Die Sendung ließ das Material von Kai Braunmiller bewerten. Der Veterinärdirektor leitet das Veterinäramt Bayreuth und ist Vorsitzender der Bundes- und Landesarbeitsgemeinschaft für Fleischhygiene und Tierschutz in Bayern.
Das Wenden eines festliegenden Rindes mit den Spitzen eines schweren Arbeitsgeräts füge dem Tier erhebliche Schmerzen und Leiden zu, sagte Braunmiller dem Magazin. Weil kein Tierarzt hinzugezogen worden sei, sieht er nach eigener Einschätzung einen Straftatbestand erfüllt.
Auch das Einstechen mit dem spitzen Gegenstand bewertet er als Zufügen erheblicher Schmerzen und damit als verboten.
Die Szenen mit den festliegenden Tieren seien nach seiner persönlichen Einschätzung „das Schlimmste und Niederträchtigste“, was er in über 30 Dienstjahren gesehen habe.
Luftaufnahme des Recherche-Teams: schwere Technik im Einsatz bei einem festliegenden Rind. Der Betrieb erklärt, das Gewicht der Tiere lasse ein Drehen ohne technische Hilfsmittel nicht zu.
© Team Hörmann
Betrieb weist zentrale Vorwürfe zurück
Der Betrieb bestreitet wesentliche Teile der Vorwürfe. Gegenüber dem ARD-Magazin erklärte er, das Gewicht des Tieres habe es unmöglich gemacht, die festliegende Kuh ohne technische Hilfsmittel zu drehen.
Zum Vorwurf des Schlagens und Stechens räumte er ein, dass Tiere gelegentlich angetrieben würden. In die Seite gestochen werde jedoch nicht.
Ob sich aus den Aufnahmen strafbares Verhalten ableiten lässt, müssen Staatsanwaltschaft und Gerichte klären. Bis dahin gilt für alle Beteiligten die Unschuldsvermutung.
Kontrolle im Juli: Behörde widerspricht dem Betrieb
In einem Punkt steht die Darstellung des Betriebs gegen die der Behörde. Dem Politikmagazin gegenüber hatte er angegeben, eine spätere behördliche Kontrolle sei beanstandungsfrei verlaufen.
Das zuständige Veterinäramt sieht das anders. Auf Anfrage der Bauernzeitung erklärte ein Sprecher, bei der Kontrolle am 16. Juli 2026 sei die Zahl der vorgefundenen Tränken unzureichend gewesen. Damit habe ein Verstoß gegen das Tierschutzgesetz vorgelegen.
Das Fachblatt nennt zudem zwei weitere Beanstandungen aus den vergangenen fünf Jahren. 2024 wurden nach Angaben des Amtes hochtragende Rinder geschlachtet, woraufhin ein Bußgeldverfahren eingeleitet wurde. Bereits 2021 hatte die Behörde zu wenige Tränkplätze festgestellt.
Ermittlungen laufen seit April
Die Rechercheure um den freien Journalisten Philipp Hörmann haben nach eigenen Angaben bereits Mitte April Strafanzeige erstattet. Die Staatsanwaltschaft Neubrandenburg führt seither ein Ermittlungsverfahren, das noch nicht abgeschlossen ist.
Öffentlich wurden die Bilder erst vier Monate später. Nach Angaben der Partei Mensch Klima Tierschutz fand sich am 24. August keine Stellungnahme von Landwirtschaftsminister Till Backhaus (SPD) in der öffentlichen Presseübersicht seines Hauses. Die Partei will außerdem wissen, wann Veterinäramt und Landesministerium von den konkreten Aufnahmen erfuhren und ob die Julikontrolle angekündigt war.
Ein Muster, das sich im Osten wiederholt
Der Fall reiht sich in eine Serie ähnlicher Enthüllungen aus ostdeutschen Agrarbetrieben ein. Im April 2025 ging das Veterinäramt der Uckermark gegen einen Milchviehbetrieb vor, nachdem die Organisation Aninova Aufnahmen veröffentlicht hatte – auch dort war von Schlägen und Tritten die Rede, wie das ZDF berichtete.
Im Juni 2026 nahm die Staatsanwaltschaft Neuruppin Ermittlungen gegen einen Ziegenmilchbetrieb bei Perleberg auf.
Ob große Herden für sich genommen ein höheres Risiko bedeuten, ist in der Agrarwissenschaft umstritten. Eindeutige Belege für einen Zusammenhang zwischen Betriebsgröße und Tierwohl gibt es bislang nicht.
Belegbar ist dagegen eine Lücke im Regelwerk. Für Schweine und Geflügel schreibt die Tierschutz-Nutztierhaltungsverordnung konkrete Haltungsanforderungen vor, für Milchkühe und Mastrinder fehlen sie bis heute. Darauf weist die Tierschutzorganisation Provieh in ihrer Reaktion auf den Fall hin.
Was Tierschützer jetzt fordern
Der Verein fordert Schwerpunkt-Staatsanwaltschaften für Tierschutzrecht, mehr Personal in den Veterinärämtern, regelmäßige statt nur anlassbezogene Kontrollen und ein bundesweit einheitliches Verbandsklagerecht.
Für die Tiere, die derzeit noch in dem Betrieb stehen, verweisen die Tierschützer auf ein praktisches Problem. Ein Strafverfahren kann Jahre dauern. Die Behörden, so ihre Forderung, dürften dessen Ausgang nicht abwarten.
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