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Debatte über Hirntod und Organspende: „Das ist keine gute Entwicklung“

Soll die Intensivmedizin bei schwerster Hirnschädigung beendet werden, um nach dem Herzstillstand Organe zu entnehmen? Eine ethische Einordnung.

Jobst Landgrebe
5 Min
Organspende-Tattoo: Es ist rechtlich nicht bindend und ersetzt keinen offiziellen Organspendeausweis oder den Eintrag im Organspenderegister.

Organspende-Tattoo: Es ist rechtlich nicht bindend und ersetzt keinen offiziellen Organspendeausweis oder den Eintrag im Organspenderegister.

© funke photo services/Imago

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In Deutschland werden pro Jahr etwa 800 bis 1000 Menschen nach deren Hirntod Organe entnommen und an Empfänger gespendet. Auf der Warteliste stehen ständig mehr als 8000 Menschen, sodass der Bedarf der Empfänger nie erfüllt wird. Wer einen Menschen kennt, der durch eine Organspende jahrzehntelang weiterleben und sogar wider Erwarten eine Familie gründen konnte, der wird Karol Wojtyła (Papst Johannes Paul II.) zustimmen, dass die Organspende, auch nach Hirntod, ein Akt der Nächstenliebe ist.

Wegen des großen Mangels an Spendern wird im Bundestag derzeit an einer Novellierung des Transplantationsgesetzes bei Hirntod (im Fachjargon: Vollbild des irreversiblen Hirnfunktionsausfalls) gearbeitet, nachdem die Lebendorganspende bereits im Sommer 2026 reformiert wurde. Ziel der Überarbeitung des Gesetzes ist es, mehr Spender zu bekommen.

Berechtigte Bedenken

Derzeit gilt eine Zustimmungslösung, die sogenannte erweiterte Entscheidungslösung, bei der der Patient zu Lebzeiten einer Organspende zugestimmt hat oder die Angehörigen dies an seiner statt tun. Diese Regelung soll durch eine Widerspruchslösung ersetzt werden, sodass einer Organentnahme nach Hirntod zustimmt, wer dem nicht zu Lebzeiten widersprochen hat. Außerdem sollen Infrastruktur und Organisation der Organspende verbessert werden, beispielsweise mithilfe eines zentralen Registers zur Speicherung des Spenderstatus der Bürger.

Doch ist fraglich, ob diese Regelungen wirklich zu deutlich mehr Spendern führen. Verunglücken doch Gott sei Dank pro Jahr eher wenige Menschen auf eine Weise, die zum Hirntod bei weitgehend intakten Organen und einer Entnahmemöglichkeit führt – solche Fälle wie Verkehrs- oder Sportunfälle kommen in Deutschland pro Jahr nur 1500- bis 2000-mal vor, sodass heute schon etwa 50 bis 65 Prozent dieser Fälle für die Organentnahme genutzt werden. Die neue Regelung könnte diese Quote noch einmal um 25 Prozent verbessern, aber der Bedarf würde damit nicht gedeckt.

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Allerdings sind zu Recht gegen die Widerspruchslösung berechtigte Bedenken vorgebracht worden, beruht doch unser Naturrecht auf der Vorstellung, das Individuum zu achten und seine Zustimmung zu Eingriffen in seine körperliche Unversehrtheit, auch die seiner Leiche, eben nicht vorauszusetzen.

Transportbox für eine Niere bei einer Transplantation im Klinikum Bremen-Mitte

Transportbox für eine Niere bei einer Transplantation im Klinikum Bremen-Mitte

© epd/Imago

In einer moralischen Grauzone

Wegen dieses krassen Organmangels fordert die Deutsche Interdisziplinäre Vereinigung für Intensiv- und Notfallmedizin (Divi) in einem neuen Positionspapier (DOI: 10.1007/s00063-026-01476-9), dass bei Patienten mit deletärer (weitgehender und höchstwahrscheinlich nicht reversibler) Hirnschädigung, bei denen der Hirntod nicht eintritt, die intensivmedizinische Behandlung eingestellt wird. Setzt dann die Herzfunktion aus, sollen nach fünf Minuten Wartezeit die Organe entnommen werden können. Eine ähnliche Regelung haben bereits viele westeuropäische Nationen.

Dabei sollen nicht etwa Patienten außerhalb des Krankenhauses bei Herz-Kreislauf-Versagen nicht mehr reanimiert werden, sondern Patienten auf der Intensivstation durch die Abschaltung der Intensivmedizin in den Hirntod gebracht werden, um die Organe entnehmen zu können. Ob diese Forderung der Divi noch in die momentan diskutierte Novellierung eingehen wird, ist unklar, aber eher unwahrscheinlich.

Was wäre ihre Wirkung? Eine gewisse Verbesserung der Organverfügbarkeit, jedoch keine Lösung des Problems der krassen Diskrepanz zwischen Organangebot und -nachfrage.

Wie sind diese Forderungen moralisch zu bewerten? Die aktive Beendigung eines menschlichen Lebens durch Ärzte ist strikt abzulehnen, egal in welcher Situation, denn das ist eine Tötung, die unser Ethos und unsere Ethik zu Recht verdammen. Die Unterlassung intensivmedizinischer Maßnahmen ist jedoch nicht unbedingt eine Tötung. Dabei wird allerdings eine moralische Grauzone betreten, da man nicht immer weiß, in welchen Fällen es bei einer weiteren intensivmedizinischen Behandlung doch noch zu einer partiellen Erholung des Patienten kommen könnte.

Die Patienten, um die es hier geht, sind eher jung und haben vitale Organe, weswegen es fahrlässig ist, bei einem Menschen, bei dem noch Hoffnung auf Erholung besteht, die Behandlung zu unterlassen. Dies möchten die Divi-Mediziner durch das Kriterium der deletären Hirnschädigung ausschließen. Doch leider gibt es in der Praxis seltene Fälle, bei denen dies nicht greift.

Keine gute Entwicklung

Wie wird sich diese Sache entwickeln? Der Anthropologe Emmanuel Todd betont, dass bilineare Gesellschaften, bei denen beide Eltern für die familiäre Vergemeinschaftung gleich wichtig sind, permissiver sind als patrilineare Gesellschaften wie Russland oder China, die viel konservativer sind. Deutschland, das bis vor zwei Generationen deutlich osteuropäische Anteile hatte, ist tendenziell etwas patrilinearer als etwa Großbritannien oder die Niederlande, weswegen bei uns Regelungen, die Leben und Tod betreffen, wie Abtreibung, Euthanasie, Leihmutterschaft, Embryonenmanipulation oder eben zur Organentnahme, tendenziell noch konservativer geregelt sind als im echten Westen des Kontinents.

Doch der westlich-liberale, nihilistisch-hedonistische Trend zum Utilitarismus und Positivismus, der in England und Frankreich im 18. Jahrhundert seinen Ursprung nahm, setzt sich bei uns immer umfassender durch. So ist davon auszugehen, dass die Divi-Position Gesetz werden wird. Insgesamt kommt es in den genannten Bereichen zu immer mehr Tötungen an Menschen, in der klassisch-abendländischen Auffassung Geschöpfen Gottes. Dies ist keine gute Entwicklung.

Jobst Landgrebe ist Arzt, Biochemiker und Mathematiker und arbeitet als Berater für die Biotech- und Pharmawirtschaft. Er ist Gastprofessor für Theorie der Künstlichen Intelligenz an der Uni Lugano.

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