Das Berliner Kammergericht hat den Freispruch eines Teilnehmers einer propalästinensischen Demonstration aufgehoben. Der Mann hatte bei einem Protest am Potsdamer Platz im April 2024 die Parole „From the river to the sea, Palestine will be free“ gerufen und war wegen des Verwendens von Kennzeichen verfassungswidriger und terroristischer Organisationen angeklagt worden. Im Juli 2025 hatte ihn das Amtsgericht Tiergarten freigesprochen. Diese Entscheidung hob das Kammergericht nun auf und verwies die Verhandlungen zurück an das Amtsgericht.
Propalästinensische Demonstrationen
Demonstrant rief „From the river to the sea“: Berliner Kammergericht hebt Freispruch auf
Ein Protestteilnehmer wurde von einer Anklage wegen der Parole „From the river to the sea“ freigesprochen. Das Kammergericht hält die Beweisführung für nicht ausreichend.
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