Der Befehl

BLZ
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Am 17. Juni 13 Uhr verhängt der sowjetische Militärkommandant Pawel Dibrowa über Ostberlin und 80 Prozent aller Land- und Stadtkreise der DDR den Ausnahmezustand. Jede Demonstration und Ansammlung von mehr als drei Menschen ist verboten, auch in öffentlichen Gebäuden. Der Verkehr von Fußgängern und Fahrzeugen von 21 abends bis 5 Uhr morgens ist untersagt. Wer gegen den Befehl verstößt, wird nach dem Kriegsrecht bestraft. Dennoch gibt es Streiks und Demonstrationen vereinzelt bis zum 22. Juni. In den meisten Städten und Orten wird der Ausnahmezustand am 26. Juni aufgehoben, in Berlin am 11. Juli um 24 Uhr.ULLSTEIN

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