Vielleicht hat Bundesfinanzminister Peer Steinbrück ja in stiller Genugtuung auf den Erfolg der US-Kollegen angestoßen. Vielleicht hat er sich auch gefragt, warum Washington mit seinem harten Schraubstockgriff der Justiz letztlich mehr erreicht haben dürfte als Steinbrück mit seinen teils ruppigen Vorwürfen an die Eidgenossen. Wo Deutschland ziemlich laut rumpelte, haben die USA leise und beharrlich Druck ausgeübt.Das Ergebnis spricht vordergründig für den amerikanischen Ansatz: Noch verhandeln zwar Unterhändler der Schweiz und der Amerikaner über Einzelheiten des UBS-Deals, doch die vorige Woche getroffene Grundsatzvereinbarung zur Übergabe weiterer Kundendaten der eidgenössischen Großbank an den US-Fiskus dürfte der amerikanischen Steuerflucht in die Alpenrepublik dauerhaft einen Riegel vorschieben. Kein schweizerisches Finanzinstitut, das auch in den Vereinigten Staaten Geschäfte macht, wird es künftig noch wagen, amerikanische Kunden bei illegaler Steuerflucht zu helfen.Dabei ist es fast unerheblich, wie viele Datensätze genau an die Amerikaner ausgehändigt werden müssen. Die US-Steuerbehörde IRS wollte Informationen über 52 000 amerikanische UBS-Kunden erhalten. Nun sollen angeblich rund 5 000 Daten übergeben werden. Die Schweiz hat offenbar durchgesetzt, dass die Vereinigten Staaten den Rechtsweg einhalten und formal ein neues Amtshilfegesuch stellen. Ein erstes Verfahren hatte die Schweiz so lange verschleppt, bis Washington die Geduld verlor und das amerikanische Justizministerium die UBS mittels Zivilklage in den Würgegriff nahm.Ob all die Aufregung notwendig war, ist freilich eine andere Frage. Die Schweiz und die Vereinigten Staaten haben längst ein neues Doppelbesteuerungsabkommen paraphiert, das viele der Streitfragen im UBS-Fall für die Zukunft regelt. Auch mit rund einem Dutzend weiterer Länder hat die Schweiz solche Abkommen unterzeichnet. Darin rückt sie von der absurden Unterscheidung im Schweizer Recht zwischen Steuerbetrug und Steuerhinterziehung ab - jenem Schlupfloch, das gepaart mit dem eidgenössischen Bankgeheimnis dafür gesorgt hatte, dass die Schweiz nach dem G20-Gipfel im April auf der "grauen Liste" der sogenannten Steueroasen gelandet war.Mehr noch als der massive Druck der Amerikaner auf die UBS war es dieser Beschluss, der die Schweiz bewegt hat, sich künftig an die international üblichen OECD-Standards für Finanzmärkte zu halten. Denn sollte sich die Schweiz weiter nicht an die internationalen Spielregeln halten, droht ihr der Verweis auf die "schwarze Liste" - verbunden mit dann allfälligen Sanktionen wäre das eine Katastrophe für das Alpenland, das von seiner Finanzindustrie außerordentlich stark abhängig ist.Die Regierung in Bern hat deshalb längst eingelenkt. Sie will das traditionelle Bankgeheimnis lockern und künftig schon bei begründetem Verdacht auf Steuerhinterziehung fremden Behörden Auskunft über Bankkundendaten geben. In diesem Fall also hat der massive internationale Druck längst gewirkt. Der amerikanische Gerichtsstreit mit der UBS lieferte da allenfalls eine zusätzliche Motivation - im Gegensatz zu dem allzu lauten Gebrüll des Finanzministers aus Berlin.
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