Johann Leprich, Anton Tittjung und Josias Kumpf sind in ihren langen Leben durch viele Maschen geschlüpft. Jetzt könnten sie doch einmal hängen bleiben. Die drei "Volksdeutschen", geboren im heutigen Rumänien, Kroatien und Serbien, waren mit ziemlicher Sicherheit Wärter in den Konzentrationslagern von Mauthausen und Sachsenhausen. Alle drei emigrierten nach dem Zweiten Weltkrieg in die USA, alle drei erhielten die US-amerikanische Staatsbürgerschaft, allen drei wurde sie wieder aberkannt, als ihre KZ-Vergangenheit ans Licht kam. Aber niemand wollte ihnen bisher den Prozess machen. Nun kommt doch einer: Ein spanischer Staatsanwalt vom Nationalen Gerichtshof in Madrid hat am Wochenende beantragt, die drei bald 85-jährigen Männer wegen mutmaßlicher Verbrechen gegen die Menschlichkeit mit internationalem Haftbefehl suchen zu lassen. Wenn der zuständige Untersuchungsrichter dem Antrag stattgibt, dürften die drei Staatenlosen bald mit ihrer Auslieferung nach Spanien rechnen. Dann wird erstmals ein Prozess gegen mutmaßliche Naziverbrecher in Madrid stattfinden.Spaniens Nationaler Gerichtshof ist in den letzten Jahren zum internationalen Gerichtshof herangewachsen. Das liegt am Untersuchungsrichter Baltasar Garzón, der im Herbst 1998 den früheren chilenischen Diktator Augusto Pinochet in London festsetzen ließ und damit dem Prinzip der universellen Justiz an seinem Gericht zum Durchbruch verhalf. Die Zuständigkeit der spanischen Justiz in Fällen schwerer Menschenrechtsverstöße auch außerhalb Spaniens hat das spanische Verfassungsgericht vor einigen Jahren in einem Grundsatzurteil bestätigt.Damit öffnete sich Menschenrechtsanwälten ein Tor in Madrid, wenn ihnen überall sonst die Türen verschlossen sind. Spaniens Nationaler Gerichtshof befasst sich zurzeit mit 13 internationalen Fällen. Darin geht es unter anderem um Verbrechen Chinas, Israels, El Salvadors und Guatemalas, aber auch um Folter auf der US-Basis Guantanamo und eben um deutsche KZs.Doch die spanischen Politiker sorgen sich weniger um das internationale Recht als um Spaniens internationale Beziehungen. Wer sich etwa mit dem mächtigen China anlegt, dem drohen die Verluste von lukrativen Aufträgen. Also haben sich die großen Parteien vor Kurzem darauf geeinigt, die Zuständigkeit des Nationalen Gerichtshofs auf Verbrechen mit spanischem Bezug zu beschränken. Im Fall der KZ-Wärter ist dieser Bezug gegeben: In Mauthausen waren gut 7 000 Spanier inhaftiert, von denen mehr als 4 000 umkamen. Doch Menschenrechtsverstöße in Tibet oder in Gaza soll die spanische Justiz nicht mehr verfolgen, sobald die neue Regelung in Kraft ist.Vergangenen Herbst wagte Untersuchungsrichter Garzón einmal, vor der eigenen Haustür zu kehren. Da leitete er Ermittlungen wegen Verbrechen unter dem Franco-Regime ein. Schon zwei Wochen später ließ er das heiße Eisen wieder fallen: Um die über hunderttausend in anonymen Massengräbern verscharrten Opfer von Bürgerkrieg und Diktatur sollten sich die Provinzgerichte kümmern. Die Quittung für seinen anfänglichen Mut erhielt der Richter sieben Monate später: Seit Kurzem ermittelt der Oberste Gerichtshof gegen ihn wegen angeblicher Rechtsbeugung. Universelle Rechtsprechung, schön und gut. Aber an Spaniens eigener verbrecherischer Vergangenheit mag bitte niemand rühren.
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