Ein amtierendes Staatsoberhaupt klagt gegen eines der bekanntesten deutschen Nachrichtenmagazine, und ein deutsches Gericht gibt ihm recht. Das Landgericht Hamburg erließ eine einstweilige Verfügung gegen den Spiegel-Verlag und untersagte dem Magazin, mehrere konkrete Behauptungen über den serbischen Präsidenten Aleksandar Vučić zu veröffentlichen oder zu verbreiten. Der Beschluss, der der Berliner Zeitung vorliegt, stellte fest: Die Berichterstattung des Spiegel erfülle die Anforderungen an eine zulässige Verdachtsberichterstattung nicht.
Gerichtsverfahren
Der Spiegel blamiert sich mit rechtswidrigem Bericht über Präsident Vučić
Das Hamburger Landgericht urteilte im Verfahren zwischen dem serbischen Präsidenten und dem Nachrichtenmagazin. Eine Entscheidung mit Folgen.
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Aleksandar Vučić, Präsident Serbiens, klagte gegen die Berichterstattung des Spiegel.
© Andrej ISAKOVIC / AFP
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