„Er gehört uns. Warum will die Gemeinde uns den Strand wegnehmen?“
Die Frau, die das fragte, ist Ordensschwester, weit über 80 Jahre alt, schwarzer Schleier, Mikrofon in der Hand. Adressat war der Bürgermeister von Spotorno. Überliefert hat die Szene die Turiner Ausgabe des Corriere della Sera, das Video lief anschließend durch Italiens Nachrichtensendungen.
Seitdem hat der Ort an der ligurischen Küste, keine 3500 Einwohner, einen Konflikt am Hals, den die Lokalpresse „guerra santa“ nennt, heiliger Krieg. Um Kirche und Kruzifixe geht es dabei nicht. Es geht um Liegen, Schirme und eine EU-Richtlinie von 2006.
Bagni Gino Garrone: 50 Meter Strand seit 1946
Rund 50 Meter Sand in der Provinz Savona, das Bad heißt „Bagni Gino Garrone“. Geführt wird es seit 1946 von den Suore di Carità di Santa Maria, den Schwestern der Nächstenliebe der heiligen Maria.
Die Ordensfrauen vermieten Schirme und Liegen wie tausende andere Betriebe im Land. Mit den Einnahmen finanzieren sie einen Kindergarten im Ort und ein Ferienlager direkt am Strand. Fällt das Bad weg, sagen sie, lasse sich auch die Schule nicht mehr halten.
Jahrzehntelang lief der Betrieb als „bagno di beneficenza“, als Wohltätigkeitsbad mit Sonderstatus. Diese Kategorie kennt Italiens Recht nicht mehr.
Spotorno: 3,5 Prozent freier Strand, 40 sollen es werden
Spotorno war Liguriens Schlusslicht. Gerade 3,5 Prozent des Strandes waren frei zugänglich, der Rest verplant. Das Regionalgesetz verlangt 40 Prozent. Wer die Quote schafft, darf ab 2027 Konzessionen für zwanzig Jahre vergeben statt nur für fünf.
Bürgermeister Mattia Fiorini zieht das durch. 67 Einwendungen gingen ein, der Beschluss fiel Ende Juli allein mit den Stimmen der Mehrheit, Teile der Opposition verließen aus Protest den Saal.
Enteignet wird niemand. Der Abschnitt der Schwestern kommt als „spiaggia libera attrezzata“ in die Ausschreibung: freier Zugang zum Wasser, Liegen gegen kleines Geld. Die Nonnen dürfen mitbieten. Sie müssten sich beteiligen wie alle anderen auch, sagte Fiorini dem britischen Guardian.
Die politische Rechte hat den Fall längst besetzt. Regionalabgeordnete von Forza Italia und Fratelli d'Italia stellten sich hinter das Bad, ein juristischer Widerspruch steht im Raum. Ausgeschrieben wird im Oktober und November, vergeben Anfang 2027.
Bolkestein-Richtlinie: Warum Italien seine Strände ausschreiben muss
Dahinter steht die EU-Dienstleistungsrichtlinie von 2006, benannt nach dem damaligen Binnenmarktkommissar Frits Bolkestein. Ist eine natürliche Ressource knapp, dürfen Genehmigungen dafür nicht automatisch beim selben Betreiber bleiben.
Rom schob das zwei Jahrzehnte auf, zwischenzeitlich mit dem Argument, Italiens Strände seien gar nicht knapp – man müsse nur Felsküsten und Industrieflächen mitzählen. 2023 stellte der Europäische Gerichtshof den Verstoß fest. Jetzt gilt eine Frist: ausschreiben bis Ende Juni 2027.
Was auf dem Spiel steht, zeigen die Zahlen. Knapp 43 Prozent der italienischen Sandküste sind an Private vergeben, europäischer Rekord. Der Staat nimmt dafür rund 100 Millionen Euro im Jahr ein, geschätzter Branchenumsatz: 15 Milliarden. Das Promi-Bad Twiga in der Toskana zahlt gut 17.000 Euro Pacht im Jahr.
Die Betreiber rechnen dagegen: Rettungsschwimmer, Strandreinigung und Duschen zahlen sie, dazu 22 Prozent Mehrwertsteuer, während Hotels mit zehn davonkommen.
Strandpreise 2026: Ligurien ist am teuersten
Für Urlauber ist das keine italienische Innenpolitik. Die Verbraucherorganisation Altroconsumo hat für diesen Sommer 222 Strandbäder in zehn Ferienorten abtelefoniert: sechs Prozent teurer als im Vorjahr, 24 Prozent teurer als vor fünf Jahren.
Am meisten zahlt man ausgerechnet in Ligurien. In Alassio kostet die erste Reihe mit Schirm und zwei Liegen im Schnitt 368 Euro pro Woche. Am günstigsten war Lignano an der Adria mit 164 Euro.
Und welchen Ort lobten die Verbraucherschützer als Vorbild? Spotorno. Wegen der wachsenden Zahl freier Strände, samt Reinigung, Rettungsdienst und Duschen zum Nulltarif.
Ob die Schwestern im Herbst mitbieten, ist offen. Entscheiden werden die Kriterien der Ausschreibung. Zählt der soziale Zweck, haben sie gute Karten – ihr Strandbad gäbe es dann weiter, nur per Vertrag statt per Gewohnheitsrecht.
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