Der TÜV Süd hat untersucht, wann Sitzvorrichtungen und Fahrrad-Anhänger geeignet sind

Radfahren mit Kindern

Raufeld Medien
3 Min

Fahrradfahren mit dem Nachwuchs gerät für viele Eltern zunächst zur Denksportaufgabe. Soll der Kindersitz zwischen Lenker und Fahrer angebracht werden? Oder doch lieber auf dem Gepäckträger? Und falls man sich für einen Anhänger entscheidet: Welche Version ist verkehrssicher? Bei der Anschaffung ist es immer sinnvoll, Kind und Fahrrad mitzunehmen, um das Zusammenspiel zu testen. Hier weitere Tipps zur Entscheidungshilfe.Die Norm: Ein Kindersitz muss der Norm DIN EN 14344 entsprechen. Das GS-Zeichen (Geprüfte Sicherheit) sowie das blaue Oktagon von Tüv Süd bieten Orientierung bei der sicheren Auswahl.Das Alter und Gewicht: Transportiert werden dürfen Kinder zwischen einem und sieben Jahren. Der Sitz muss der Größe und dem Gewicht des Kindes entsprechen. Ist er zwischen Lenker und Fahrer angebracht, ist das Gewicht der Kinder auf maximal 15 Kilogramm begrenzt, bei Heckmodellen bis zu 25 Kilogramm. Bei hinten angebrachten Fahrradsitzen ist das Kind bei einem Unfall besser geschützt. Zudem beeinträchtigt der Sitz dann nicht die Lenkung des Fahrrads.Der beste Sitz: Schalensitze mit Rückenlehne und Kopfstütze sind empfehlenswert. Hosenträgergurte sind generell sicherer als Beckengurte. Ein Gurt muss sich flexibel der Größe des Kindes anpassen. Die Sitzfläche ist im Optimalfall im Schrittbereich mit einem Stopper ausgestattet, damit das Kind bei scharfem Bremsen oder einem Aufprall in der Schale gehalten wird.Anhänger sind praktisch: Erlaubt ist der Transport von zwei Kindern unter sieben Jahren. Falls Fahrradtour und Spaziergang kombiniert werden, können die meisten Fahrradanhänger auch als Kinderwagen dienen.Das Rad muss passen: Ist das vorhandene Rad überhaupt als Zugfahrzeug geeignet? Ein stabiler Rahmen und solide Bremsen sind ein Muss. Vielleicht findet sich in der Betriebsanleitung des Fahrrads eine Anhänger-Freigabe.Kippsicherheit und Ausstattung: Der Anhänger sollte über ein festes Gestell mit abgerundeten Außenkanten verfügen, das nicht tiefer als eine Auto-Stoßstange liegt. Ein niedriger Schwerpunkt, eine große Spurweite und nach außen gestellte Räder garantieren Kippsicherheit. Das Modell muss Kopffreiheit bieten, damit die Kinder samt Helm hineinpassen. Ein massiver Überrollbügel und fest verankerte Sicherheitsgurte sind ebenfalls wichtig.Die Maße: Fahrradanhänger dürfen eine maximale Länge von zwei Metern, eine Breite von einem Meter und eine Höhe von 1,40 Meter haben. Für ungebremste Anhänger gilt eine zulässige Gesamtmasse von 40 Kilogramm. Künftig wird die EU-Norm 60 Kilogramm erlauben. Fachleute raten aber weiterhin zu einer Beschränkung auf höchstens 40 Kilogramm.Die richtige Beleuchtung: Rückstrahler sind ein Muss. Ist der Anhänger mehr als 80 Zentimeter breit, ist auch eine weiße, nach vorne gerichtete Leuchte gefordert. Zwei rote Rückstrahler müssen immer sein. Vorgeschrieben ist zudem eine rote Schlussleuchte an der linken Heckseite. Dreieckige Ausführungen sind nicht erlaubt, wohl aber die vom Fahrrad her bekannten Z-Großflächenrückstrahler. Außerdem Pflicht: An jeder Seite zwei gelbe Seitenrückstrahler in den Radspeichen oder am Hänger -am besten beides. Als Alternative sind auch Reifen zulässig, die mit Reflexmaterial beschichtet sind. (TÜV Süd/rfd.)------------------------------Foto: Der Nachwuchs muss sicher sitzen.

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