Der Verfassungsschutz muss seine Akten öffnen

Sigrid Averesch
2 Min

Lange galt das Kapitel Rote Armee Fraktion in Deutschland als abgeschlossen. Die Terroristen, die ihre Umsturzpläne mit Morden umzusetzen versuchten, beendeten ihr Leben selbst oder wurden abgeurteilt. Allenfalls die Begnadigungsersuche der Verurteilten oder deren Begnadigungen lösten politische Debatten aus.Doch die Festnahme der einstigen RAF-Terroristin Verena Becker zeigt, dass die Geschehnisse des Deutschen Herbstes nur unvollständig geklärt wurden. Auch die späteren Prozesse vermochten dies nicht zu leisten. Im Gegenteil. Aus heutiger Sicht werfen sie weitere Fragen auf. Dabei geht es nicht allein um die Frage, wer 1977 die tödlichen Schüsse auf den damaligen Generalbundesanwalt Siegfried Buback abgegeben hat. Geklärt werden muss auch, wieso in jenen Jahren das damalige Verfahren gegen Verena Becker im Fall Buback eingestellt wurde. Möglicherweise geht es um Versäumnisse damaliger Ermittler, möglicherweise aber sind die neuen Ergebnisse auch nur neuen Technologien geschuldet, wie den DNA-Untersuchungen. Und ob die neuen Ermittlungen wesentlich neue Erkenntnisse etwa über die Tatbeteiligungen am Buback-Mord hervorbringen werden, bleibt noch abzuwarten.Gleichwohl bleibt Aufklärung nötig. Daran sollte sich auch der Verfassungsschutz beteiligen, dem sich Verena Becker Ende der 70er-Jahre anvertraut hat. Dessen als geheim eingestuften Unterlagen sollten endlich freigegeben werden. Nach 32 Jahren bedarf es der Geheimniskrämerei nicht mehr.

Open Source

Open Source

Sie haben etwas zu sagen? Senden Sie uns Ihren Text! 

Einreichen
Open Door

Open Door

Sie möchten ein Thema vorschlagen? Senden Sie uns Ihren Vorschlag!

Vorschlagen
Send feedback

Ihre Meinung ist uns wichtig. Senden Sie uns Ihr Feedback zu diesem Artikel an: [email protected]

Lesen Sie mehr zum Thema
weltbune Banner