Seit 1. Juni 2022 werden Hilfen und Sozialleistungen für bedürftige Geflüchtete aus der Ukraine nicht mehr nach dem Asylbewerberleistungsgesetz, sondern nach dem Sozialgesetzbuch geleistet, wenn sie registriert sind. Dieser Übergang sei nicht einfach gewesen, aber gut geschafft worden, betonte die Arbeitsagentur-Chefin. Die Motivation bei den Mitarbeitern der Jobcenter und auch der geflüchteten Menschen, die in Brandenburg bleiben wollen, sei groß. Neben der Absicherung für den Lebensunterhalt beraten die Jobcenter gezielt zu Qualifizierung, Ausbildung und Arbeit. Vor allen der Gesundheits- und Pflegebereich, das Handwerk und die Baubranche stellten Arbeitskräfte ein. „Das A und O ist aber die Sprache“, so Schröder.
Brandenburgs Arbeitsminister Jörg Steinbach (SPD) ermunterte Unternehmen und Betriebe, das Arbeitskräftepotenzial ukrainischer Geflüchteter noch stärker zu nutzen. Dafür stünden Beratungsangebote der Jobcenter und der Bundesagentur für Arbeit zur Verfügung.
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