Im ICE darf das Bier vorerst weiter geöffnet werden, auf dem Bahnsteig soll damit bald Schluss sein. In der Berliner S-Bahn ist das Trinken streng genommen ohnehin schon verboten.
Die Deutsche Bahn will den Alkoholkonsum an allen rund 5400 Bahnhöfen in Deutschland untersagen. Bis spätestens 15. Oktober 2026 sollen die örtlichen Hausordnungen angepasst sein. An einzelnen Stationen kann das Verbot also schon früher greifen.
Untersagt wird das Trinken von Bier, Wein, Schnaps und anderen alkoholischen Getränken auf Bahnsteigen und in Bahnhofshallen. Restaurants und andere gastronomische Betriebe bleiben ausgenommen, verschlossene Flaschen und Dosen dürfen weiterhin transportiert werden.
Das kündigte der Konzern am Dienstag an.
Bahnchefin Evelyn Palla begründet den Schritt mit dem Schutz von Beschäftigten und Fahrgästen. „Wir greifen durch: Wir verbannen das Alkoholtrinken aus unseren Bahnhöfen“, erklärte sie in der Mitteilung. Zu oft habe sich gezeigt, dass dort, wo viel Alkohol fließt, auch die Gewalt zunehme.
Was droht bei einem Verstoß?
Kontrollieren sollen die Sicherheitskräfte der Deutschen Bahn und die Bundespolizei. Wer trotz des Verbots auf dem Bahnsteig trinkt, muss mit einem Platzverweis rechnen. Bei wiederholten Verstößen droht ein Hausverbot.
Wie die bundesweite Hausordnung im Detail formuliert wird, steht noch nicht fest. An den Berliner Modellbahnhöfen Zoologischer Garten und Ostbahnhof gilt bereits seit dem 1. Mai eine strengere Regel: Dort ist nicht nur der Konsum verboten, auch offene Flaschen und Dosen dürfen nicht mitgeführt werden. Die gekennzeichneten Bereiche auf den Bahnhofsvorplätzen gehören ebenfalls zur Verbotszone.
Am Zoo und am Ostbahnhof ist die Lage damit eindeutiger als in der bundesweiten Ankündigung vom Dienstag. Sicher ist bislang nur: Verschlossene alkoholische Getränke bleiben erlaubt.
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Fast alle Berliner S-Bahnhöfe betroffen
Für Berlin bedeutet die Entscheidung eine massive Ausweitung. Bisher galt das besondere Verbot nur am Bahnhof Zoo und am Ostbahnhof. Nun sollen die übrigen von der Bahn betriebenen Stationen folgen.
Das Netz der Berliner S-Bahn umfasst 168 Bahnhöfe in Berlin und Brandenburg. Die S-Bahn gehört zum DB-Konzern, verwaltet werden die Stationen von der Infrastrukturgesellschaft DB InfraGO. Damit fallen auch kleinere Stationen außerhalb des Rings unter die neue Hausordnung.
Reine U-Bahnhöfe der BVG sind nicht automatisch betroffen. An gemeinsamen Stationen wie Alexanderplatz, Friedrichstraße, Zoologischer Garten oder Hauptbahnhof kommt es auf den jeweiligen Bereich an: Auf dem S-Bahnsteig gilt das Hausrecht der Bahn, in den U-Bahn-Anlagen die Regeln der BVG.
Für Fahrgäste kann das kompliziert werden. Dieselbe Bierflasche wäre im BVG-Bereich womöglich noch erlaubt, wenige Meter weiter im DB-Bereich aber ein Grund für den Platzverweis. Entscheidend werden Beschilderung und die genaue Abgrenzung der Zonen.
Der Bahnhof Zoologischer Garten ist einer von zwei Berliner Modellbahnhöfen, an denen bereits seit dem 1. Mai ein Alkoholverbot gilt. Bald soll die Regel fast alle deutschen Bahnhöfe erfassen.
© IMAGO/Joko
BVG will häufiger kontrollieren
Reine U-Bahnhöfe fallen zwar nicht unter die neue Hausordnung der Bahn, die BVG beobachtet den Schritt aber genau. „Wir werden die Erfahrungen der Deutschen Bahn auswerten. Absehbar ist, dass wir den Kontrollgrad erhöhen“, sagte Henrik Falk, Vorstandsvorsitzender der BVG, der Berliner Zeitung.
Konkret könnte das bedeuten, dass BVG-Sicherheitskräfte bestimmte Bereiche öfter kontrollieren als bisher. In Unternehmenskreisen ist zudem von einem möglichen Pilotprojekt die Rede, bei dem einzelne U-Bahnhöfe stärker in den Fokus rücken. Auf der Linie U8 hat die BVG nach eigenen Angaben gute Erfahrungen damit gemacht, Neuerungen zu erproben und die Fahrgäste anschließend zu befragen.
In der Berliner S-Bahn ist das Bier schon heute verboten
Wer glaubt, das Bier nach dem Einsteigen einfach weitertrinken zu können, irrt. Nach den seit dem 1. Juni geltenden Beförderungsbedingungen des Verkehrsverbundes Berlin-Brandenburg dürfen Fahrgäste die Verkehrsmittel nicht mit offenen Getränken betreten. Auch der Konsum während der Fahrt ist untersagt.
Das gilt nicht nur für Alkohol, sondern ebenso für offene Kaffeebecher oder Limonade. Und es gilt in S-Bahnen, U-Bahnen, Straßenbahnen, Bussen und Regionalzügen innerhalb des VBB.
Betrunkene Fahrgäste werden allerdings nicht automatisch ausgeschlossen. Das Betriebspersonal kann sie aus dem Zug weisen, wenn sie die Sicherheit oder Ordnung des Betriebs oder andere Fahrgäste gefährden.
Im ICE darf weiter Alkohol getrunken werden
Das angekündigte Verbot gilt nur für die Bahnhöfe. Ein allgemeines Alkoholverbot in ICE- und Intercity-Zügen ist nicht vorgesehen; das bestätigte die Bahn ebenfalls.
Auch die Bordgastronomie bleibt bestehen. In ICE-Zügen können Reisende weiterhin Getränke im Bordrestaurant, im Bordbistro oder teilweise direkt am Sitzplatz bestellen.
So entsteht eine schwer nachvollziehbare Grenze: Wer sein Bier im ICE austrinkt, steht mit demselben Getränk auf dem Bahnsteig plötzlich in der Verbotszone. Wie mit angebrochenen Flaschen beim Aussteigen umgegangen wird, muss die neue Hausordnung noch eindeutig regeln.
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Polizeigewerkschaft will Verbot auch in Zügen
Der Gewerkschaft der Polizei geht die Entscheidung nicht weit genug. Alexander Poitz, stellvertretender Bundesvorsitzender der GdP, nannte das Verbot gegenüber ntv „gerechtfertigt“.
Poitz fordert jedoch, auch die Züge einzubeziehen. Zudem bezweifelt er, dass sich die Regel mit dem vorhandenen Personal konsequent durchsetzen lässt. „Eine hundertprozentige Entfernung des Alkohols von Bahnhöfen und Zügen wird nicht möglich sein“, sagte er den beiden Sendern.
Das dürfte besonders an kleinen, unbesetzten S-Bahnhöfen zum Problem werden. Ein Hauptbahnhof mit Bundespolizei, Videoüberwachung und ständigem Sicherheitspersonal lässt sich leichter kontrollieren als ein abgelegener Bahnsteig mitten in der Nacht.
Was bedeutet das Verbot für Fußballfans?
Besonders deutlich dürften Fußballfans die neuen Regeln spüren. Bei Heimspielen von Hertha BSC reisen Zehntausende über die Stationen Olympiastadion, Westkreuz, Spandau und Hauptbahnhof an. Bei Spielen des 1. FC Union zählen Köpenick, Ostkreuz, Schöneweide und Warschauer Straße zu den wichtigsten Umsteigepunkten.
Auf den S-Bahnsteigen darf künftig kein Bier mehr getrunken werden, in der S-Bahn selbst ist der Konsum nach den VBB-Regeln bereits heute untersagt. Wer mit ICE oder Intercity zum Auswärtsspiel fährt, darf dort dagegen grundsätzlich weiter Alkohol trinken.
Eine Ausnahme für Fans, Sonderzüge oder besonders volle Spieltage hat die Bahn nicht angekündigt. Auch das gemeinsame Warten auf Entlastungszüge oder auf die Freigabe eines Bahnsteigs fällt unter das Verbot.
Ungeöffnete Dosen und Flaschen dürfen Fans weiterhin mitnehmen, öffnen dürfen sie sie am Zielbahnhof nach bisherigem Stand aber nicht. Das Trinken verlagert sich damit womöglich vor die Verbotszonen, in Seitenstraßen und auf Plätze rund um die Bahnhöfe.
Wie schwer die Durchsetzung werden kann, zeigte sich schon in Frankfurt. Nach der Einführung des Verbots am Hauptbahnhof im Mai tranken Fußballfans weiterhin offen Bier; Schilder und Kontrollen hielten viele nicht davon ab.
Eine tagesaktuelle Reaktion von Hertha BSC, dem 1. FC Union Berlin oder den großen Fanbündnissen auf die am Dienstag bekannt gewordene Entscheidung lag am Vormittag noch nicht vor.
Biertrinkende Kölner Fans im NRW-Express im Duisburger Hauptbahnhof
© Imago
Grüne begrüßen Berliner Modellprojekt
In Berlin wurde über das Modellprojekt am Zoo und am Ostbahnhof bereits gestritten. Oda Hassepaß, verkehrspolitische Sprecherin der Grünen im Abgeordnetenhaus, begrüßte die Maßnahme Ende April gegenüber der taz.
„Gerade Orte, an denen viele Menschen unterwegs sind, müssen für alle sicher und angenehm nutzbar sein“, sagte Hassepaß der Zeitung. Besonders Frauen und Kinder könnten von einem stärkeren Sicherheitsgefühl profitieren. Zugleich warnte sie davor, wohnungslose und benachteiligte Menschen nur aus den Bahnhöfen zu verdrängen.
Auch der Fahrgastverband Igeb sprach sich damals für eine Ausweitung auf den gesamten Verkehrsverbund Berlin-Brandenburg aus und verwies auf Erfahrungen aus Hamburg, wo Verbote bereits länger gelten.
Caritas warnt vor Verdrängung
Deutliche Kritik kam von der Berliner Caritas. „Verdrängung löst keine Probleme“, erklärte Kai-Gerrit Venske, Fachreferent für Wohnungslosenhilfe, in einer Pressemitteilung vom 29. April.
Pauschale Verbote träfen vor allem Menschen, die kaum Rückzugsräume hätten, darunter Wohnungslose und Suchtkranke. Würden sie aus den Bahnhöfen verwiesen, wichen sie in Seitenstraßen, Hauseingänge und Parks aus – dort seien sie für Sozialarbeiter schwerer erreichbar.
Jürgen Mark, Leiter der Caritas-Notübernachtung in der Franklinstraße, warnte in derselben Mitteilung vor steigenden gesundheitlichen Risiken und einer Verlagerung der Konflikte. Der Verband fordert mehr Streetwork, Suchthilfe, psychiatrische Angebote und öffentlich zugängliche Toiletten.
London ist deutlich strenger als Berlin
Im europäischen Vergleich ist die neue Bahnregel kein Sonderweg. Mehrere Metropolen gehen seit Jahren weiter als Deutschland.
In London gilt bereits seit dem 1. Juni 2008 ein umfassendes Alkoholverbot im öffentlichen Nahverkehr. Weder in U-Bahnen, Bussen, Straßenbahnen, der Docklands Light Railway noch in Zügen der London Overground und den zugehörigen Stationen dürfen Fahrgäste Alkohol trinken oder offene Behälter mitführen. Die Beförderungsbedingungen von Transport for London beziehen das Verbot ausdrücklich auf Fahrzeuge, Bahnhöfe und Bahnsteige.
Damit ist die Londoner Regel klarer als der deutsche Plan: Sie erfasst Station und Fahrzeug zugleich. Die Berliner Grenze zwischen ICE, Bahnsteig und S-Bahn kennt der Nahverkehr dort nicht.
Volle U-Bahn in London: Fußballfans und Pendler drängen sich in einer Station der Underground. In Londons Nahverkehr gilt seit Jahren ein striktes Alkoholverbot
© IMAGO/Ali Habib
Wien verlangt 50 Euro bei Verstößen
Auch Wien ist strenger. Der Konsum alkoholischer Getränke ist in den Fahrzeugen und Anlagen der Wiener Linien verboten – in U-Bahnen, Straßenbahnen und Bussen ebenso wie in den gekennzeichneten Stationsbereichen.
Wer dagegen verstößt, zahlt nach den seit Juli 2026 geltenden Beförderungsbedingungen 50 Euro. Außerdem können Mitarbeitende die Betroffenen aus dem Fahrzeug oder der Station weisen.
Wien regelt zudem genau, wo die Station beginnt: Die Hausordnung greift vom Schriftzug des Stationsnamens im Eingangsbereich bis zur Bahnsteigkante. So ist für Fahrgäste leichter erkennbar, ab welchem Punkt das Verbot gilt.
Dublin verbietet offene Flaschen in der Straßenbahn
In Dublin dürfen Fahrgäste in den Luas-Straßenbahnen und an den zugehörigen Anlagen keine offenen Flaschen oder anderen geöffneten Alkoholbehälter bei sich haben. Auch offensichtlich betrunkene Menschen können von der Nutzung ausgeschlossen werden.
Verstöße und störendes Verhalten lassen sich per SMS an den Betreiber melden. Trinkende und lärmende Gruppen nennt der Verkehrsbetrieb ausdrücklich als Beispiel für einen solchen Hinweis.
Berlin schließt eine Lücke
Mit dem bundesweiten Verbot nähert sich Deutschland den strengeren Regeln anderer europäischer Großstädte an. Im Berliner Nahverkehr ist der Konsum in den Fahrzeugen längst untersagt. Neu ist vor allem, dass künftig fast alle S-Bahnsteige und Bahnhofshallen erfasst werden.
Eine Lücke bleibt: Im Fernverkehr darf weiter getrunken werden. Die Bierflasche ist im ICE erlaubt, am Berliner Bahnsteig verboten und in der S-Bahn ebenfalls nicht gestattet.
Ob diese Grenze in der Praxis funktioniert, wird sich spätestens im Herbst zeigen – an einem gewöhnlichen Dienstagabend ebenso wie am Sonnabend, wenn Tausende Fußballfans gleichzeitig über Ostkreuz, Köpenick oder den Bahnhof Olympiastadion ziehen.
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