DEUTSCHE BAHN - Der Aufsichtsrat beruft wegen des Datenskandals eine Sondersitzung ein. Aus der Koalition gibt es erste Rücktrittsforderungen an Konzernchef Mehdorn. Experten rügen sein Vorgehen.

"Viel zu großer Personenkreis"

Maike Schultz
2 Min

Herr von Blomberg, bei Bahn und Telekom wurden die Kontodaten von Geschäftspartnern und tausenden Mitarbeitern verglichen. Ist so ein Vorgehen im Kampf gegen Korruption legitim?Die Form war nicht angemessen, weder datenschutzrechtlich in Ordnung noch psychologisch geschickt. In die Fahndung wurde ein viel zu großer Personenkreis einbezogen und noch dazu ohne deren Wissen. Die Korruptionsbekämpfung selbst ist für die Bahn, die sehr viele Aufträge vergibt, aber ein wichtiges Thema.Was für ein Vorgehen wäre denn richtig gewesen?Anstatt die Anfälligkeit von Personen zu untersuchen, sollte ein Konzern zunächst die einzelnen Geschäftsprozesse betriebswirtschaftlich auf ihr Korruptionsrisiko analysieren und daraus einen Gefährdungsatlas erstellen. Auf diese Weise hätte die Bahn ihre Überprüfung letztlich auf deutlich weniger Stelleninhaber reduzieren können. So schafft man Vertrauen und Transparenz und kann die Beschäftigten eher als Mitstreiter gewinnen statt sie zu Opfern zu machen.Was glauben Sie, warum hat die Bahn das nicht getan?Das Unternehmen hat die repressive Bekämpfung in den Vordergrund gestellt und die Maßnahmen zur Korruptionsprävention vernachlässigt - daher auch die Heimlichkeit.Handelt es sich bei solchen heimlichen Massenkontrollen um eine gängige Praxis in Deutschland - nur dass bisher kaum jemand davon wusste?Screenings sind in großen Unternehmen sicher ein Mittel, um die Wirksamkeit von Präventionsmaßnahmen zu testen. Es gibt aber auch immer mehr Firmen, die vernünftige Analysen erstellen und eng mit dem Betriebsrat zusammenarbeiten.Glauben Sie, dass Fälle wie Siemens bei Managern zu einem Bewusstseinswandel hinsichtlich der Korruptionsbekämpfung geführt haben?Im Vergleich zu vor etwa drei Jahren hat sich die Situation nachhaltig verändert. Das abschreckende Beispiel hat wirklich zu einer Art neuen Zeitrechnung geführt: Kein Unternehmen debattiert heute noch ernsthaft darüber, ob Korruptionsbekämpfung überhaupt nötig ist. Heute geht es eher um die Frage, wie man dabei am besten vorgeht.Trotzdem werden immer wieder skrupellos Grenzen überschritten, etwa im Bereich Persönlichkeitsrecht.Korruptionsbekämpfung ist auch bei Einhaltung des Datenschutzes möglich. Kein Unternehmen darf sich unter dem Deckmantel eines legitimen Ermittlungsziels seine eigene Rechtsordnung schaffen.Gewerkschafter fordern nun ein Arbeitnehmer-Datenschutzgesetz. Halten Sie das für sinnvoll?Trotz der unvermeidlichen Zielkonflikte sehe ich gegenwärtig keinen Reformbedarf. Eine zu starke Zweckbindung der Daten könnte die Korruptionsbekämpfung allerdings erschweren.Das Gespräch führte Maike Schultz.------------------------------Foto: Peter von Blomberg, stellvertretender Vorsitzender Transparency Deutschland

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