Greenwashing

Deutsche Umwelthilfe verklagt McDonald's wegen Klimaversprechen

Hat die Fast-Food-Kette falsche Versprechungen zur Klimaneutralität gemacht? Der Umweltverband rechnet mit McDonald's ab, das Unternehmen wehrt sich.

2 Min
Das McDonald

Das McDonald's-Logo als Schild in der Nähe einer deutschen Filiale.

© Lobeca/Imago

Die Deutsche Umwelthilfe (DUH) hat beim Landgericht München I Klage gegen McDonald's Deutschland eingereicht, wie sie am Montag bekanntgab. Die Fast-Food-Kette habe auf ihrer Webseite mit dem Versprechen geworben, ab 2050 weltweit klimaneutral zu wirtschaften, einschließlich der Lieferkette. Wie dieses Ziel über das Jahr 2030 hinaus erreicht werden solle, lasse das Unternehmen jedoch offen, teilte der Verband mit. Die DUH wirft McDonald's „dreistes Greenwashing“ und „irreführende Zukunftsversprechen“ vor. Die Burger-Kette ist davon „irritiert“.

Nach Darstellung der Umwelthilfe fehlt es an konkreten, überprüfbaren Angaben zu Emissionsreduktionen, an Zwischenzielen und an einem belastbaren Umsetzungsplan. Einzelne genannte Maßnahmen wie Ökostrom, optimierte Verpackungen oder Fahrradlieferungen seien nicht quantifiziert und könnten das Klimaversprechen nicht tragen.

Vorwurf des Greenwashings zur Image-Besserung

DUH-Bundesgeschäftsführer Jürgen Resch erklärte, McDonald's wolle „vor allem von einem grünen Image profitieren, statt wirklich nachhaltig zu wirtschaften“. 90 Prozent der CO2-Emissionen des Unternehmens fielen in der vorgelagerten Wertschöpfungskette an. Tonnenweise Rindfleisch und Geflügel sowie der Einsatz von fossilem Flüssig-Erdgas im Transport passten nicht zu Aussagen wie „verantwortungsvoller Rohwarenbezug“.

McDonald's habe die beanstandete Werbung nach schriftlicher Aufforderung zwar geändert, sich aber bislang nicht verpflichtet, die Darstellung künftig zu unterlassen, so die DUH.

McDonald's irritiert: Kommunikation „nicht irreführend“

Die Münchner Deutschlandzentrale von McDonald's wies die Vorwürfe am Montag zurück. Man zeige sich „irritiert“ über das Vorgehen der DUH, hieß es in einer Stellungnahme. Die betreffende Website sei bereits Ende 2025 überarbeitet worden. Eine Klage führe daher zu keiner weiteren Verbesserung für Verbraucherinnen und Verbraucher, da die kritisierte Darstellung nicht mehr zugänglich sei.

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Die damalige Kommunikation sei nicht irreführend gewesen, teilte das Unternehmen mit. Für Nutzer sei erkennbar gewesen, dass es sich um eine globale Konzernambition bis 2050 handle, die 2023 durch die Science Based Targets initiative validiert worden sei. Die Webseite sei ein Informationsangebot für ein interessiertes Publikum gewesen und zu keinem Zeitpunkt dazu bestimmt, den Konsum oder konkrete Kaufentscheidungen zu beeinflussen. Ein lösungsorientierter Dialog wäre dem Rechtsweg vorzuziehen gewesen, erklärte McDonald's.

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