Deutschlandticket

Deutschlandticket wird teurer: DB-Kunden müssen bis 30. November reagieren

Das Deutschlandticket kostet ab 2027 monatlich 66,80 Euro. DB-Kunden müssen der Preiserhöhung aktiv zustimmen – sonst endet ihr Abo zum Jahresende.

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Deutsche Bahn verlangt aktive Zustimmung zur Preiserhöhung

Deutsche Bahn verlangt aktive Zustimmung zur Preiserhöhung

© Thomas Banneyer/dpa

Abonnenten des Deutschlandtickets bei der Deutschen Bahn (DB) müssen bis zum 30. November entscheiden, ob sie ihr Abo zum neuen Preis von 66,80 Euro pro Monat fortsetzen oder kündigen wollen. Das teilte das Unternehmen mit. Wer sich nicht fristgerecht zurückmelde, dessen Abo werde zum 31. Dezember gekündigt, erklärte die DB. Die Zustimmung zu den neuen Konditionen ist nach Angaben des Unternehmens über den Kunden-Account auf bahn.de oder in der App DB Navigator möglich.

Hintergrund ist die zum Jahreswechsel 2027 anstehende Preiserhöhung des bundesweit gültigen Nahverkehrstickets von bislang 63 Euro auf 66,80 Euro monatlich. Je nach Anbieter müssen Kundinnen und Kunden unterschiedlich reagieren.

Weitere Änderungen im November

Neben der Frist beim Deutschlandticket treten im November weitere Neuerungen in Kraft. Viele Kfz-Versicherungen laufen bis Ende Dezember und können mit einer vierwöchigen Frist bis zum 30. November gekündigt werden. Nach Angaben der Verbraucherorganisation Finanztip senken viele Unternehmen im Herbst ihre Beiträge, um Neukunden zu gewinnen.

Ab dem 20. November gelten in Deutschland zudem neue EU-Regeln für kleinere Kredite. Auch „Buy Now, Pay Later“-Angebote unter 200 Euro dürfen dann nur noch nach einer Prüfung der Kreditwürdigkeit vergeben werden. Verbraucher müssten künftig „ausführlich über Kosten, Laufzeit und Risiken des jeweiligen Kredits informiert werden, auch bei kleinsten Beträgen und kurzen Zahlungsaufschüben“, erklärte die Stiftung Warentest.

Bis zum 30. November können Beschäftigte außerdem einen Antrag auf Lohnsteuer-Ermäßigung für 2026 stellen. Damit lasse sich Geld, das sonst erst mit der Steuererklärung im Folgejahr zurückfließe, bereits unterjährig sichern, so Finanztip. Voraussetzung sei, dass die Ausgaben die Grenze von 600 Euro überschreiten; Werbungskosten zählten nur über dem Arbeitnehmer-Pauschbetrag von 1.230 Euro. (mit AFP)


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