Die Mauerkreuze müssen zu Recht weg

Christine Richter
2 Min

Die Mauerkreuze am Checkpoint Charlie müssen weg. Das Berliner Landgericht gab am Freitag einer Klage des Grundstücksbesitzers statt, die Initiatorin der umstrittenen privaten Gedenkstätte, Alexandra Hildebrandt, konnte sich nicht durchsetzen. Und dies völlig zu Recht.Die Sache ist nämlich eindeutig: Hildebrandt hatte das Grundstück bis Ende 2004 für die Aktion mit 1 065 Mauerkreuzen gepachtet. Der Vertrag war von den Eigentümern aber nicht verlängert worden. Und auch wenn Alexandra Hildebrandt es nicht wahrhaben will: Verträge müssen eingehalten werden. Dies gilt für die Fläche am Checkpoint Charlie ebenso wie für das Bundesfinanzministerium, wo sich Hildebrandt kürzlich weigerte, ein großes Foto-Plakat zu Erinnerung an den Aufstand am 17. Juni 1953 wieder zu entfernen. Auch dort verlor sie die Auseinandersetzung.Doch so eindeutig die rechtlichen Fragen sind, so schwierig ist es offenbar, der Opfern des DDR-Regimes angemessen zu gedenken. Die Aktion an dem historischen Ort, für die sogar ein Stück Mauer nachgebildet worden war, fand ja auch deshalb Zuspruch, weil die anderen Gedenkstätten ihren Zweck nur unzureichend erfüllen. So wurde die Gedenkstätte an der Bernauer Straße künstlerisch verfremdet, das Grauen vermittelt sie nicht. Kreuze stehen für Tote, sie drücken das Leiden deutlicher aus.Aus dem Streit mit Alexandra Hildebrandt können die politisch Verantwortlichen etwas lernen: Berlin braucht dringend ein Konzept für seine Gedenkstätten. Vielleicht gehören dazu auch Kreuze - dann aber an geeigneter Stelle.

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