Bildung

Digitalpakt 2.0: Millionen für Mecklenburg-Vorpommerns Schulen

Bund und Länder starten gemeinsames Förderprogramm für digitale Bildung. Mecklenburg-Vorpommern erhält 42,1 Millionen Euro und will kräftig investieren.

Danilo Vitense
Danilo Vitense
3 Min
Fünf Milliarden Euro stehen bundesweit für die Digitalisierung von allgemein- und berufsbildenden Schulen bereit.

Fünf Milliarden Euro stehen bundesweit für die Digitalisierung von allgemein- und berufsbildenden Schulen bereit.

© Julian Stratenschulte/dpa

Jetzt kann das Geld fließen, der Digitalpakt 2.0 ist offiziell gestartet. Seit September gilt die Bund-Länder-Vereinbarung rückwirkend zum 1. Januar 2026. Bundesbildungsministerin Karin Prien unterzeichnete das Abkommen in dieser Woche, nachdem alle 16 Länder zugestimmt hatten.

Fünf Milliarden Euro stehen bundesweit für die Digitalisierung von allgemein- und berufsbildenden Schulen bereit. Finanziert wird das Programm zu gleichen Teilen vom Bund und den Ländern, jeweils 2,5 Milliarden Euro. Mecklenburg-Vorpommern darf sich über insgesamt 42,1 Millionen Euro aus Bundesmitteln freuen, die bis Ende 2033 eingesetzt werden können.

Für Bildungsministerin Simone Oldenburg (Linke) ist der Start des Programms eine gute Nachricht und ein wichtiges Signal, denn „die Länder haben nun Gewissheit, dass die angekündigten Infrastrukturhilfen des Bundes auch tatsächlich fließen“. Oldenburg hatte die Verhandlungen auf Länderseite als damalige Präsidentin der Kultusministerkonferenz mitgeprägt.

Drei Säulen für die digitale Schule

Der Digitalpakt 2.0 setzt an drei Stellen an. Im Mittelpunkt steht zunächst die digitale Infrastruktur: Schulnetze, WLAN, Server, Endgeräte, Lernplattformen und IT-Support. Neu sind unter anderem pauschalierte Zuweisungen, die den Aufwand für Schulträger verringern sollen.

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Die zweite Säule betrifft die Schul- und Unterrichtsentwicklung. Dabei geht es weniger um neue Geräte als um die Frage, wie Schulen die Technik nutzen. Geplant sind unter anderem Fortbildungen, angepasste Lehrpläne und länderübergreifend nutzbare Bildungsmedien.

Die dritte Säule richtet sich an die Lehrkräfte. Die Bund-Länder-Initiative „Digitales Lehren und Lernen“ soll sie für den Einsatz digitaler Werkzeuge qualifizieren – ausdrücklich auch für den Umgang mit Künstlicher Intelligenz. Dafür stellt der Bund 250 Millionen Euro bereit.

Was Mecklenburg-Vorpommern mit dem Geld vorhat

Das Land MV will die Investitionsmittel vor allem in zwei Bereiche stecken. Zum einen sollen digitale Bildungsmedien, Unterrichtssoftware und Systeme zur Bereitstellung digitaler Inhalte finanziert werden. Zum anderen geht es um eine verlässliche technische Grundausstattung. Das schließt Mindeststandards für LAN und WLAN, digitale Anzeige- und Arbeitsgeräte sowie mobile Endgeräte für Schüler und Lehrkräfte ein.

„Digitale Bildung ist weit mehr als Technik“, sagte Oldenburg nach dem Startschuss für den Digitalpakt 2.0. Entscheidend sei, dass Lehrkräfte digitale Möglichkeiten didaktisch sinnvoll einsetzen könnten und Schüler lernten, sich sicher, verantwortungsvoll und kompetent in der digitalen Welt zu bewegen.

Wie genau das Geld in MV verteilt wird, steht allerdings noch nicht fest. Das Land arbeitet derzeit an der Förderrichtlinie und stimmt sie mit Kommunen, Landkreisen und freien Schulträgern ab, teilte das Bildungsministerium mit. Offen ist auch noch, wann die ersten Anträge gestellt werden können.

Weniger Geld als beim ersten Digitalpakt

Der erste „DigitalPakt Schule“ lief von 2019 bis 2024. Mecklenburg-Vorpommern erhielt damals rund 109 Millionen Euro aus Bundes- und Landesmitteln und förderte damit 436 Projekte. Investiert wurde vor allem in WLAN, Netzinfrastruktur, interaktive Tafeln und Tablets. Die Landesregierung wertet den ersten Digitalpakt als wichtigen Digitalisierungsschub für die Schulen.

Die jetzt genannten 42,1 Millionen Euro sind damit allerdings nicht direkt vergleichbar. Sie beziehen sich ausschließlich auf den Bundesanteil für die Infrastruktur. Wie hoch der Eigenanteil des Landes ausfällt und wie dieser konkret nachgewiesen wird, ist noch nicht abschließend geregelt.

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