Justiz

Berliner Dragqueen: Jurassica Parka wegen Besitzes von Kinderpornografie verurteilt

Der unter dem Namen Jurassica Parka bekannte Berliner Künstler ist verurteilt worden. Im Fall geht es um den Besitz kinder- und jugendpornografischer Inhalte.

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Jurassica Parka wurde zu zehn Monaten Haft auf Bewährung verurteilt.

Jurassica Parka wurde zu zehn Monaten Haft auf Bewährung verurteilt.

© Markus Wächter/Berliner Zeitung

Das Amtsgericht Tiergarten hat den Berliner Künstler, der als Dragqueen Jurassica Parka bekannt wurde, wegen Besitzes kinder- und jugendpornografischer Inhalte zu zehn Monaten Haft auf Bewährung verurteilt.

Der 46-Jährige habe auf Datenträgern Videos von mehreren Stunden Länge und Fotos gespeichert und damit „eine Industrie unterstützt, die unsägliches Leid für Kinder verursacht“, hieß es im Urteil. Der Angeklagte legte ein umfassendes Geständnis ab.

131 Videodateien und 28 Bilder: Was die Ermittler fanden

Bei der Durchsuchung im Juli 2025 stellten Ermittler in der Wohnung des Mannes 131 kinderpornografische Videodateien mit einer Gesamtlänge von über fünf Stunden sicher. Dazu kamen 28 Bilder.

Auf den Datenträgern lag zudem Videomaterial mit jugendpornografischen Inhalten. Vor Gericht räumte der 46-Jährige die Taten ein. Er sei „bestürzt im Nachhinein“ und schäme sich. „Tiefer und dunkler war ich nie“, sagte er.

Er sprach von einer Suchterkrankung. Damals habe er „den ganzen Tag getrunken, komplett die Kontrolle verloren“. Durch sein Handeln habe er seinen Beruf verloren – das, was er sich „in 20 Jahren aufgebaut habe als Bühnenkünstler“. Wegen seiner Pädophilie wolle er sich zudem in Therapie begeben.

Wie die Ermittlungen begannen: Ein Hinweis aus den USA

Die Ermittlungen begannen nach Angaben der Staatsanwaltschaft mit einem Hinweis der US-Organisation NCMEC (National Center for Missing & Exploited Children). Er bezog sich auf eine im Internet verwendete IP-Adresse.

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Anfang Juli 2025 durchsuchte die Berliner Polizei im Auftrag der Staatsanwaltschaft die Wohnung des Beschuldigten, wie ein Sprecher der Behörde bestätigte.

Es ist nicht die erste Verurteilung. Bereits im Oktober 2023 verhängte das Amtsgericht Tiergarten gegen den Mann eine Geldstrafe von 160 Tagessätzen zu je 70 Euro – wegen Verbreitens kinderpornografischer Inhalte. Diese Strafe ist inzwischen rechtskräftig.

Damals galt der Angeklagte laut Urteil als reumütig und geständig. Kurz vor der Tat habe er mindestens zwei Flaschen Weißwein getrunken; eine erheblich eingeschränkte Steuerungsfähigkeit sei nicht auszuschließen gewesen.

Der Staatsanwalt hatte elf Monate Haft auf Bewährung gefordert, die Verteidigerin stellte keinen konkreten Antrag. Die Vorsitzende Richterin erklärte, der Angeklagte setze sich inzwischen selbstkritisch mit den Ursachen seiner Taten auseinander. Sie sehe eine positive Prognose.

Rückzug von der Bühne im Oktober 2025

Schon im Oktober 2025 hatte der Mann hinter der Kunstfigur seinen vorläufigen Rückzug angekündigt. Er habe sich entschieden, „erst mal nicht aufzutreten“, schrieb er auf Instagram. Als Grund nannte er ein Suchtproblem und die strafrechtlichen Ermittlungen.

Vor Gericht sagte er, erst mit Abstand sei ihm der Druck seines Berufs bewusst geworden. Zurückkehren wolle er nicht.

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