GUBEN. Im Prozess gegen drei Gewalttäter aus der rechten Szene in Guben (Spree-Neiße) hat der Anwalt der beiden Opfer, Ralf Symanzick, das bisherige Verfahren scharf kritisiert. Obwohl einer der Angegriffenen, der 21-jährige Dietmar S. , nur mit Glück einer lebensgefährlichen Stichverletzung entging, laute der Vorwurf gegen den Hauptangeklagten Mike Sch. (19) nur auf gefährliche Körperverletzung. "Das war mindestens auch versuchter Totschlag", sagte Symanzick. Seine schriftliche Anregung, diesen Vorwurf zu prüfen, fehle in den Akten. "Das ist offenbar im Chaos verschlampt worden. " Symanzick bemängelte auch den späten Prozessbeginn am Amtsgericht Guben ein halbes Jahr nach der Tat, nachdem Staatsanwälte und Politiker - etwa Ministerpräsident Manfred Stolpe (SPD) und Justizminister Kurt Schelter (CDU) - zuvor schnelle und deutliche Sanktionen gefordert hatten. Denn einer der Angeklagten, der 19-jährige David B. , gehörte zu der Gruppe von Tätern, die 1999 den Algerier Farid Guendoul alias Omar Ben Noui derart in Angst versetzten, dass er sich auf der Flucht an einer Glasscheibe tödlich verletzte. Der andere, Mike Sch. , war im Frühjahr 2000 an der Schändung des jüdischen Friedhofs in Guben beteiligt.Dieser rechtsradikale Hintergrund spielt in dem nichtöffentlichen Verfahren offenbar kaum noch eine Rolle. Dabei standen auch hinter dem Angriff gegen Dietmar S. Ende Dezember 2000 fremdenfeindliche und rechtsextreme Motive. Der 21-jährige Deutsche hat eine aus der Mongolei stammende Mutter. Den Tätern reichte daher sein Äußeres, um ihn laut Anklage mit "Fidschi" und "Du bist doch Ausländer, verpiss dich" zu beschimpfen, bevor sie ihn schlugen, traten - und bevor Mike Sch. mit einem Messer auf ihn einstach. Dietmar S. erlitt eine Stichwunde am Schulterblatt, als er sich bei der Messerattacke geistesgegenwärtig wegdrehte. "Ansonsten hätte es mich vorn getroffen, in Brust oder Hals", sagte er. Eine Zeugin gab an, die Täter hätten nach ihrer Attacke wie zum Hohn "Heil Hitler" gerufen und den Arm hochgereckt."Das Verfahren wird klein gehalten", sagte Anwalt Symanzick. "Das ist eine Weichspülnummer. " Er kündigte einen Antrag an, die Anklage auf versuchten Totschlag zu erweitern. "Es kann nicht sein, dass erst jemand sterben muss, bis so etwas ernst genommen wird. "
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