Die Fußgängerbrücke zwischen der Kreuzberger Lohmühleninsel und dem Görlitzer Ufer liegt auf meinem Arbeitsweg, sodass ich zweimal täglich hinüberfahre. Fahren ist verboten. Die Gründe liegen auf der Hand, es ist etwas eng und die Zuwegung ist für Fußgänger ausgelegt, es gibt Stufen und kleine Schikanen, denen man elegant ausweichen muss. Zugleich handelt es sich um einen Steg, der sich in einem flachen Bogen über den Landwehrkanal streckt, es ist also eine leichte Erhebung zu überwinden.
Verkehr
Dreißig Euro sind zu wenig: Wofür ich als Radfahrer mit Freuden Buße tue
Jeden Werktag fahre ich zweimal über den Ernst-Heilmann-Steg, eine Fußgängerbrücke. Nie ist etwas passiert. Aber diesmal ist ein großes Unrecht geschehen.
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Ballspielendes Kind auf dem Ernst-Heilmann-Steg über dem Landwehrkanal.
© Imago
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