Tierseuche

Dritter Fall von Vogelgrippe in Mastbetrieb in Brandenburg

Es ist die hochansteckende Variante. Die Behörden wissen nicht, wie die Krankheit trotz aller bisherigen Schutzmaßnahmen in den Stall gelangen konnte.

Jens Blankennagel
Jens Blankennagel
2 Min
Ein Schild warnt vor einem Sperrbezirk. Inzwischen gibt es den dritten Fall von Geflügelpest in Brandenburg. 

Ein Schild warnt vor einem Sperrbezirk. Inzwischen gibt es den dritten Fall von Geflügelpest in Brandenburg. 

© dpa

Nachdem in einem gewerblichen Nutzgeflügelbestand im Landkreis Uckermark der Geflügelpesterreger H5N8 nachgewiesen wurde, sind dort etwa 14.000 Mastputen auf Anordnung des zuständigen Veterinäramtes getötet und unschädlich beseitigt worden.

Für Vögel ist die Krankheit tödlich

Der Betriebsinhaber hatte zunächst erhöhte Tierverluste festgestellt und unverzüglich das Veterinäramt des Landkreises Uckermark informiert. Der Bestand wurde sofort durch die Behörde gesperrt und beprobt. Vom Landeslabor wurde die Vogelgrippe festgestellt und vom nationalen Referenzlabor, dem Friedrich-Loeffler-Institut, bestätigt. Es handelt sich um eine hochansteckende Variante des Virus. Er ist tödlich für Vögel, gilt aber als ungefährlich für Menschen.

„Wie der Erreger trotz aller Vorsichtsmaßnahmen in den Betrieb gelangen konnte, wissen wir noch nicht“, sagte Verbraucherschutzministerin Ursula Nonnemacher. „Der erneute Fall zeigt aber deutlich: Die Seuchensituation ist weiterhin sehr angespannt. Ich bitte darum alle Geflügelhalter weiter um erhöhte Wachsamkeit.“

Alle erforderlichen Maßnahmen zur Eindämmung und Bekämpfung der Geflügelpest vor Ort wurden eingeleitet und ein Sperrbezirk im Radius von mindestens drei Kilometern und ein Beobachtungsgebiet im Radius von mindestens zehn Kilometern um den Ausbruchsbestand eingerichtet. 

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