Es beginnt nicht mit einem Windrad. Es beginnt mit einem Satz im Gesetz. In Paragraf 2 des Erneuerbare-Energien-Gesetzes steht, dass der Ausbau erneuerbarer Energien im „überragenden öffentlichen Interesse“ liegt und der öffentlichen Sicherheit dient. Ein Satz, der politisch gewollt ist, vom ehemaligen Bundeswirtschaftsminister Robert Habeck (Grüne) mitgetragen wurde – und der in der Praxis der Energiewende zu einer Art juristischem Beschleuniger geworden ist.
EEG-Regel nichtig?
Gutachten gegen Habecks Energiewende: Verfassungszweifel stärken Windkraft-Gegner
Habecks Vorrangregel für erneuerbare Energien sollte Genehmigungen beschleunigen. Nun gibt es juristische Zweifel, ob sie mit Grundrechten und Abwägungsgebot vereinbar ist.
6 Min
Link kopiert
Die Artikel-URL wurde erfolgreich in Ihrer Zwischenablage gespeichert.
Ein juristisches Gutachten stellt jetzt die Vorranggebiete des EEG von Robert Habeck infrage.
© dpa
Werden Sie Teil des Ostablishments.
Sie haben bereits ein O+ Abo?
*