Das Verwaltungsgericht Berlin hat einen Eilantrag der Betreiberin des Strandbads Jungfernheide zurückgewiesen. Diese wollte das Bezirksamt Charlottenburg-Wilmersdorf verpflichten, den Eichenprozessionsspinner im Umfeld des Freibads vorrangig zu bekämpfen. Nach Angaben einer Gerichtssprecherin besteht ein solcher Anspruch nicht.
Das Strandbad im Volkspark Jungfernheide ist seit Ende Mai geschlossen, ebenso wie bereits im vergangenen Jahr. In dem Gebiet stehen mehrere tausend Eichen. Der Volkspark zählt zu den in diesem Sommer besonders stark betroffenen Bereichen Berlins. Die winzigen Brennhaare der Raupen können schwere allergische Reaktionen, Hautreizungen und Atembeschwerden auslösen.
Die Betreiberin argumentierte laut Gerichtsangaben, die bisherigen Maßnahmen seien vollkommen unzureichend und die Priorisierung der Bezirke bei der Bekämpfung nicht nachvollziehbar. Sie verwies auf Gefahren für ihre Beschäftigten sowie auf eine Existenzgefährdung durch die finanziellen Einbußen infolge der Schließung.
Gericht hält Priorisierung für nachvollziehbar
Aus Sicht des Verwaltungsgerichts dürfen die Bezirksämter bei der Bekämpfung Prioritäten setzen, zumal nur begrenzt Fachunternehmen zur Verfügung stünden. Dass die Behörden dabei insbesondere Schulen, Kindertagesstätten, Sporteinrichtungen und weitere Einrichtungen der Daseinsvorsorge bevorzugten, sei nachvollziehbar und rechtlich nicht zu beanstanden.
Die Entscheidung ist noch nicht rechtskräftig. Gegen den Beschluss kann Beschwerde beim Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg als nächsthöherer Instanz eingelegt werden. Das Strandbad selbst rechnet nach eigenen Angaben damit, in der kommenden Woche wieder öffnen zu können.
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