Die Berliner Stadtreinigungsbetriebe (BSR) müssen wieder einmal Gebühren zurückzahlen. Diesmal setzten sich die Anlieger von Privatstraßen in einem Musterprozess gegen das Unternehmen durch. Das Kammergericht entschied, dass es unzulässig sei, den Anliegern Gebühren für die Reinigung ihrer privaten Wege in Rechnung zu stellen, obwohl dies von den Besitzern selbst übernommen wird (Aktenzeichen 8U 180/06).Das Urteil betrifft 15 000 Grundstücke in Berlin, deren Besitzer jeweils etwa 100 Euro pro Jahr zu viel an Gebühren zahlten. BSR-Sprecherin Sabine Thümler schätzt die Summe, die zurückgezahlt werden muss, auf "maximal 1,5 Millionen Euro". Man prüfe aber noch, ob man gegen das Urteil in Revision geht. Sie wies den Vorwurf zurück, die BSR habe zu hohe Gebühren kassiert. "Wir rechnen nur die Kosten ab, die tatsächlich entstanden sind." In Berlin berechne sich die Straßenreinigungsgebühr nach der Größe des Grundstückes. Die Privatstraßen habe man seit 2005 mit hinzugerechnet, da sie Zufahrten zu den nächstgelegenen öffentlichen Straßen seien. "Wenn wir die Privatstraßen aus der Berechnung nehmen müssen, wird es für die anderen BSR-Kunden teurer", sagte sie.Die BSR hat vor einigen Jahren 60 Millionen Euro Straßenreinigungsgebühren zurückzahlen müssen. Durch einen Kalkulationsfehler waren Hausbesitzern Gebühren in Rechnung gestellt worden, die das Land bezahlt. Der damalige Finanzvorstand der BSR, Arnold Guski, soll diese Praxis geduldet haben. Er wurde fristlos entlassen, muss sich vor Gericht verantworten. (BLZ)
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