Ein Häftling im Abschiebegewahrsam erlitt einen Herzinfarkt - das Personal reagierte erst spät

Vier Stunden warten, bis der Arzt kommt

Sabine Deckwerth
4 Min

Der Algerier Abdelhamid B. hat im Abschiebegewahrsam Grünau einen Herzinfarkt erlitten - und beinahe wäre er daran gestorben. Denn die Beamten haben nicht rechtzeitig ärztliche Hilfe geholt. Erst vier Stunden nach dem Infarkt wurde der Häftling ins Krankenhaus gebracht. Dort haben Ärzte dann den akuten Herzinfarkt diagnostiziert. Inzwischen ermittelt die Staatsanwaltschaft gegen das Personal des Abschiebegewahrsams wegen unterlassener Hilfeleistung.Mithäftlinge des Algeriers hatten sich mit einem Brief an die Berliner Zeitung gewandt. Darin stand, am vergangenen Sonnabend gegen 20 Uhr habe der 27-jährige Abdelhamid B. über starke Brustschmerzen geklagt. Die Mithäftlinge berichten, sie hätten das Wachpersonal durch Rufe und Schläge gegen die Tür darauf aufmerksam gemacht. Die Beamten sollen gelacht und dann gesagt haben: "Ihr seid doch alle krank."Die Insassen hätten weiterhin "Krach geschlagen", wie sie sagen. Gegen 21.40 Uhr soll dann ein Sanitäter zu Abdelhamid B. gekommen sein und ihm gesagt haben, dass er bei der großen Hitze zu wenig getrunken habe. Eine Ärztin ist am Wochenende nicht im Dienst. Der Zustand des Algeriers habe sich weiter verschlechtert. Weil Mithäftlinge weiter um Hilfe riefen, sei Abdelhamid B. dann nach Ende der Besuchszeit um 22 Uhr zur Sanitätsstation gebracht worden. Dort sei er von dem Sanitäter untersucht worden, der stellte aber keine Auffälligkeiten fest. Abdelhamid B. habe eine Tablette bekommen und wurde auf seine Station zurückgeschickt, erzählen die Insassen. Ein Arzt sei noch immer nicht gerufen worden. Dem Algerier ging es immer schlechter, er sei "blau angelaufen", sagen die Mithäftlinge. Sie schlugen weiterhin gegen die Tür, sie schrien, sie drohten, sie würden "ein Problem machen", wenn nicht etwas geschehe. Um 0.30 Uhr wurde Abdelhamid B. schließlich in ein Krankenhaus gebracht. Aber noch immer war kein Arzt oder Rettungswagen vor Ort, um den Patienten richtig versorgen zu können. Grünauer Beamte fuhren den Kranken mit einem Polizeitransporter ins DRK-Krankenhaus Köpenick.Dort stellten die Mediziner bei Abdelhamid B. einen akuten Herzinfarkt fest und führten eine etwa zweistündige Herzkatheterbehandlung durch. Abdelhamid B. habe "großes Glück gehabt, dass er überlebte", soll ein Arzt gesagt haben.Warum das Personal nicht eher reagierte, ist unklar. Der evangelische Seelsorger Dieter Ziebarth sprach gestern von einer sehr ernsten Angelegenheit. "Mir ist nie bekannt geworden, dass Häftlinge im Abschiebegewahrsam einen Herzinfarkt simuliert haben", sagte er der Berliner Zeitung. Der Vorfall sei ein besonders schlimmes Beispiel für die unzureichende medizinische Versorgung in der Abschiebehaft", kritisierte Jens-Uwe Thomas vom Berliner Flüchtlingsrat. Die für den Abschiebegewahrsam zuständige Polizeibehörde reagierte gestern prompt. "Wir werden alle Vorwürfe genau prüfen", sagte ein Sprecher. Mehr noch: Auf Grund der Angaben der Insassen wurde ein Ermittlungsverfahren wegen unterlassener Hilfeleistung gegen das Wachpersonal eingeleitet.Abdelhamid B. liegt noch im Krankenhaus. Die Abschiebung des Algeriers wurde jetzt ausgesetzt. Er soll, wenn er wieder gesund ist, in einem Asylbewerberheim untergebracht werden.------------------------------Mehr als 100 NationenIm Abschiebegewahrsam Grünau sitzen mehr als 300 Männer und Frauen aus mehr als 100 Nationen, denen Deutschland kein Bleiberecht gewährt. Es sind abgelehnte Asylbewerber, die nicht freiwillig ausreisen wollten oder illegale Einwanderer ohne Papiere.Um die Häftlinge kümmern sich 350 Beamte, Wachpolizisten und Mitarbeiter des Landeseinwohneramtes (LEA). Die Häftlinge warten in Grünau, bis das LEA geklärt hat, in welches Land sie abgeschoben werden können.Die Ausländerbehörde muss einen Haftantrag stellen, um jemanden in den Gewahrsam zu bringen. Ein Richter bestimmt, wie lange die Haft dauern darf. Jedes Jahr durchlaufen 4 000 Menschen die Abschiebehaft.Nach dem Gesetz soll der Abschiebegewahrsam nicht der Bestrafung dienen, sondern die Abschiebung ermöglichen. Offiziell gilt er nicht als Gefängnis, weil die Häftlinge keine Straftaten begangen haben. Der Gewahrsam untersteht nicht der Justiz sondern der Polizei. Jugendliche unter 16 Jahren sind offiziell von der Haft ausgenommen.Mit Hungerstreiks protestieren Häftlinge immer wieder gegen ihre Abschiebung, gegen die Ungewissheit über ihre Zukunft und das lange Warten. Derzeit befinden sich zwei Häftlinge in Grünau im Hungerstreik.Ein Häftling verbringt nach Angaben der Polizei im Durchschnitt 18 Tage in Grünau, bis das Landeseinwohneramt eine Abschiebung veranlasst.Viele Insassen im Abschiebegewahrsam Grünau stammen aus den Staaten der ehemaligen Sowjetunion, aus Jugoslawien oder Bulgarien. Dies sind alles Länder, in denen die politischen Verhältnisse keine Asylgründe rechtfertigen.------------------------------"Mir ist nie bekannt geworden, dass Häftlinge einen Infarkt simuliert haben. " Seelsorger Dieter Ziebarth------------------------------Foto: Ein Brief an die Redaktion: Insassen aus dem Abschiebegewahrsam Grünau schildern, was geschah, nachdem ein 27-Jähriger über starke Brustschmerzen klagte.------------------------------Foto: Im Abschiebegewahrsam in Grünau warten mehr als 300 Männer und Frauen auf eine Abschiebung.

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