Erstmals seit Einführung der Statistik im Jahr 2000 sind in Deutschland innerhalb eines Jahres mehr als 300.000 Menschen eingebürgert worden. Besonders stark stieg die Zahl bei den türkischen und russischen Staatsangehörigen, die sich in vielen Fällen eine doppelte Staatsbürgerschaft sicherten.
Im Jahr 2025 haben nach vorläufigen Angaben des Statistischen Bundesamtes (Destatis) 332.500 Ausländer die deutsche Staatsangehörigkeit erhalten. Das waren 14 Prozent oder 40.500 Personen mehr als im Vorjahr, wie die Behörde in Wiesbaden mitteilte. Damit stieg die Zahl der Einbürgerungen im fünften Jahr in Folge auf einen neuen Höchststand. Mit dem Berichtsjahr 2025 wurden zudem erstmals Statistiken zu Einbürgerungsanträgen und abgeschlossenen Verfahren veröffentlicht. Demnach wurden 467.400 Anträge gestellt und 371.100 Verfahren abgeschlossen. 90 Prozent der erledigten Verfahren endeten mit einer Einbürgerung, rund 3 Prozent mit einer Ablehnung.
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Syrer weiter größte Gruppe – trotz Rückgang
Wie bereits jährlich seit 2021 erhielten Syrer am häufigsten die deutsche Staatsbürgerschaft. Jede fünfte eingebürgerte Person (20 Prozent oder 65.600) hatte zuvor die syrische Staatsangehörigkeit. Gegenüber dem Vorjahr sank die Zahl der eingebürgerten Syrer laut Destatis allerdings um 21 Prozent.
Mit deutlichem Abstand folgten Personen mit türkischer Staatsangehörigkeit (10 Prozent oder 34.100) und russischer Staatsangehörigkeit (6 Prozent oder 19.700). In beiden Gruppen stieg die Zahl der Einbürgerungen jeweils um 51 Prozent. Besonders kräftig zogen auch Einbürgerungen von bosnischen (plus 126 Prozent auf 8800), amerikanischen (plus 100 Prozent auf 6600) und albanischen Staatsangehörigen (plus 97 Prozent auf 6100) an.
Doppelte Staatsbürgerschaft als Treiber
Den Anstieg bei türkischen und russischen Staatsangehörigen führt das Statistische Bundesamt auf das Mitte 2024 in Kraft getretene Gesetz zur Modernisierung des Staatsangehörigkeitsrechts zurück. Seither können Eingebürgerte ihre bisherige Staatsangehörigkeit grundsätzlich behalten. Zuvor galt der Grundsatz der Vermeidung von Mehrstaatigkeit.
Die durchschnittliche Aufenthaltsdauer zum Zeitpunkt der Einbürgerung lag bei 12,4 Jahren nach 11,8 Jahren im Vorjahr. Türkische Staatsangehörige lebten im Schnitt bereits 24,1 Jahre in Deutschland, russische 14,1 Jahre und syrische 7,9 Jahre.
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