Nach mehr als fünf Stunden fiel ein Satz von Tragweite. Gert-Arnim Neuhäuser hat ihn formuliert, der Präsident des Verwaltungsgerichts Osnabrück. Es ging um die Klage einer Frau aus Quakenbrück, die im Jahr 2022 nicht weiter ihrem Beruf als Pflegehelferin nachgehen konnte. Grund: Sie hatte keinen Nachweis vorgelegt, nach dem sie gegen Corona geimpft oder von dem Virus genesen war. Es ging um die sogenannte einrichtungsbezogene Impfpflicht. Neuhäusers Satz lautete: „Die Kammer hat nicht bloß Zweifel, sie ist überzeugt, dass bestimmte Grundrechtsbegriffe in der Pandemie verfassungswidrig waren.“
UPDATE
Corona-Aufarbeitung
Einrichtungsbezogene Impfpflicht: Deshalb hält sie ein Gericht für verfassungswidrig
Das Verwaltungsgericht Osnabrück kommt zu dem Schluss, dass im November 2022 regelmäßige Corona-Tests so viel Schutz vor Übertragung boten wie eine Impfung.
4 Min
Link kopiert
Die Artikel-URL wurde erfolgreich in Ihrer Zwischenablage gespeichert.
Eine Krankenschwester bereitet eine Corona-Schutzimpfung für eine Frau vor.
© Dreamstime/imago
Werden Sie Teil des Ostablishments.
Sie haben bereits ein O+ Abo?
*