Der Sächsische Landtag hat am 25. März 2026 eine Neuregelung des Zugangs zum juristischen Vorbereitungsdienst beschlossen. Bewerber, die aktiv gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung vorgehen, können künftig abgelehnt werden – auch ohne dass eine Straftat vorliegt. Damit beendet der Freistaat einen bisherigen Sonderweg, der Sachsen nach Einschätzung von Fachleuten zum Ausweichquartier für rechtsextreme Juristen gemacht hatte.
„Ausweichquartier“
Gegen Rechtsextreme im Gericht: Sachsen reformiert Zugang zum Vorbereitungsdienst
Wer aktiv gegen die Demokratie arbeitet, wird künftig vom Jura-Referendariat ausgeschlossen. Der Landtag beendet damit Sachsens Sonderrolle als „Ausweichquartier“ für Rechtsextreme.
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Blick auf das Oberverwaltungsgericht auf der Ortenburg in Bautzen als Spiegelung in der Glasscheibe des Burgtheaters mit dem Rietschelgiebel.
© IMAGO/Steffen Unger
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