Unglück

Elif aus Neukölln ertrank auf Klassenfahrt: Zehn Jahre später beginnt der nächste Prozess

Die Familie des Kindes wartet seit Jahren auf eine endgültige juristische Aufarbeitung. Jetzt beginnt der Berufungsprozess. Doch was bedeutet das nach so langer Zeit?

5 Min
Im Sommer ein beliebtes Ausflugsziel für Schulklassen – die Badestelle am Werbellinsee.

Im Sommer ein beliebtes Ausflugsziel für Schulklassen – die Badestelle am Werbellinsee.

© k.A.

Ein ganzes Jahr hatten sie sich auf die Klassenfahrt gefreut: 72 Kinder der ersten bis dritten Klasse der Peter-Peterson-Grundschule in Berlin-Neukölln wollten fünf unbeschwerte Sommertage in Brandenburg verbringen. Am 6. Juni 2016 fuhren sie zur Europäischen Jugenderholungs- und Begegnungsstätte (EJB) am Werbellinsee.

Doch der Ausflug endete noch am ersten Tag in einer Tragödie. Die siebenjährige Elif ertrank beim Baden im Nichtschwimmerbereich.

Erst fünf Jahre nach dem Tod des Kindes sprach das Amtsgericht Eberswalde vier Betreuerinnen schuldig – zwei Lehrerinnen und zwei Erzieherinnen. Sie wurden wegen fahrlässiger Tötung durch Unterlassen zu Geldstrafen in Höhe von 4100 bis 10.100 Euro verurteilt.

Die Staatsanwaltschaft hatte Freiheitsstrafen nicht unter zehn Monaten gefordert – ausgesetzt zur Bewährung. Sie ging gegen das in ihren Augen zu milde Urteil in Berufung. Eine Geldstrafe sei dem Ausmaß der Tat und der Schuld der Angeklagten nicht angemessen, begründete sie den Schritt. Die Betreuerinnen hätten in höchstem Maße ihre Aufsichtspflicht verletzt.

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