Alexander Dobrindt will die Berliner Linke stoppen. Mit einem neuen Gesetz versucht der Bundesinnenminister (CSU), ihren Plänen zur Vergesellschaftung großer Wohnungskonzerne einen Riegel vorzuschieben. Doch ausgerechnet das Grundgesetz, auf das sich Dobrindt dabei beruft, könnte ihm zum Verhängnis werden.
Denn Artikel 15 erlaubt ausdrücklich, Grund und Boden gegen Entschädigung in Gemeineigentum zu überführen. Darf der Bund den Ländern also verbieten, was die Verfassung grundsätzlich erlaubt?
Die Berliner Linke hält Dobrindts Vorhaben für verfassungswidrig. Juristische Analysen zeigen allerdings sowohl Möglichkeiten als auch Grenzen einer bundesgesetzlichen Einschränkung. Und inzwischen kommt Kritik ausgerechnet aus jener Partei, mit der die CDU/CSU im Bund regiert: der SPD.
Vergesellschaftung
Enteignungspläne der Berliner Linken: Scheitert Dobrindts eigener Gesetzesvorschlag am Grundgesetz?
Nicht nur die Berliner Linke wehrt sich gegen Dobrindts Antivergesellschaftungsgesetz – auch Juristen sehen rechtliche Hürden. Sogar in der SPD wächst der Widerstand.
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Bundesinnenminister Alexander Dobrindt (CSU) will Berlins Enteignungspläne stoppen – doch sein Gesetz ist rechtlich umstritten.
© Sven Simon/imago
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