Im Zusammenhang mit einen mutmaßlichen Briefwahlbetrug in Dessau, über den die Ostdeutsche Allgemeine Zeitung exklusiv berichtete, hat die Staatsanwaltschaft und die Polizei mitgeteilt, es gebe keinen Anfangsverdacht. Doch anders als medial berichtet, laufen die Ermittlungen weiter. Darüber hinaus bleiben Fragen offen, zu denen weder Stadt, Staatsanwaltschaft noch das betroffene Marthahaus selbst Stellung beziehen.
Rückblick: Am 1. September geht bei der Staatsanwaltschaft Dessau-Roßlau eine Strafanzeige gegen Unbekannt ein. Der Anzeigensteller ist im Ort kein Unbekannter: Klaus-Dieter Bebber. Der Mann, Ex-Autohausinhaber, Vorstandsvorsitzender des Fördervereins Technikmuseum Hugo Junkers, wirft der „Marthahaus Seniorenresidenz“ in der Heidestraße Wahlfälschung und die Verletzung des Briefgeheimnisses vor.
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Grund dafür sei seine 95-jährige Tante, seit einigen Jahren Bewohnerin dieses Hauses, dement und eingestuft mit Pflegegrad 4. Bebber selbst hat für seine Angehörige eine notariell beglaubigte Vorsorgevollmacht seit dem Jahr 2018, erhalte sonst alle Post, die aufgrund der Meldeadresse seiner Tante zuerst in der Heidestraße eingehe. Die Wahlbenachrichtigungen habe er nach eigenen Angaben nie zu Gesicht bekommen -auch die der vorigen Bundestagswahl nicht. Auf Nachfrage sei ihm von einer Mitarbeiterin der Einrichtung „beteuert“ worden, dass die Benachrichtigungen der dementen Bewohner geschreddert würden. Zudem sei ihm suggeriert worden, mit der Stimme der Tante selbst wählen zu wollen.
Im Wahlamt, das er gemeinsam mit seiner Ehefrau daraufhin angesteuert habe, sei ihm mitgeteilt worden, dass die Tante Briefwahl beantragt habe. Zudem habe sie bereits gewählt, so sei die Aussage des Mitarbeiters im Dessauer Wahlamt gewesen, wie es der Neffe dieser Zeitung erzählte. Wie das in der Praxis funktionieren kann, da Briefwahlunterlagen erst am Wahltag geöffnet werden, bleibt in dem Zusammenhang offen. Die Stadt äußert sich auf mehrfache Nachfrage zu diesem Vorfall nicht und verweist auf die laufenden Ermittlungen. Auch auf Anfrage, den namentlich bekannten Mitarbeiter um die Schilderung seiner Perspektive zu bitten, reagiert die Stadt nicht.
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Vermeintlicher Wahlbetrug in Dessau
Nach dem Vorfall im Wahlamt stellt der Neffe Strafantrag. Ein Detail, das andere Medien in diesem Zusammenhang aufgegriffen haben, war die Auswahl des Anwalts: Laurens Notdurft. „Er ist Jurist, AfD-Stadtrat, Ortsbürgermeister, gilt als Siegmund-Vertrauter und wird gehandelt als Justizstaatssekretär, falls die AfD an die Regierung kommt“, schreibt beispielsweise die Mitteldeutsche Zeitung. Inwieweit das Parteibuch für die Aufklärung eines vermeintlichen Wahlbetrugs relevant ist, schilderte die Lokalzeitung jedoch nicht.
Auch die Mitteilung der Polizei und Staatsanwaltschaft wirft weitere Fragen auf. So teilt die offizielle Stelle unter anderem mit: „Nach dem Inhalt der vorliegenden Strafanzeige sollen in einer Seniorenresidenz in Dessau-Roßlau Briefwahlunterlagen für eine schwer demente 95-jährige Bewohnerin angefordert und manipuliert worden sein.“ Und weiter: „Auch der Wahlbriefumschlag der Bewohnerin sei geöffnet und der Stimmzettelumschlag bereits vor der Wahl entnommen worden sein.
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Zudem sollen Unterlagen im Zusammenhang mit der Briefwahl vernichtet worden sein.“ Gerade der letzte Satz lässt stutzen. Denn in der Strafanzeige steht wortwörtlich: „Es wurde Briefverkehr, darum handelt es sich bei der Wahlbenachrichtigung geöffnet/unterschlagen/vernichtet, ohne sie den Angehörigen/Bevollmächtigten zur Verfügung zu stellen, und zwar nicht nur im Einzelfall, sondern systematisch.“
Der Schrägstrich(geöffnet/unterschlagen/vernichtet) lässt sich in diesem Zusammenhang so verstehen, dass der Antragsteller zum Zeitpunkt der Strafanzeige nicht wissen konnte, was mit der Benachrichtigung passiert sei. Schließlich habe laut Antragssteller die Mitarbeiterin und nicht Bebber selbst vorgegeben, die Unterlagen „geschreddert“ zu haben. Zudem scheint Bebber nicht der Einzige zu sein, dem diese Geschichte erzählt wurde.
Weitere Angehörige sprechen mit OAZ
Gegenüber dieser Zeitung äußerte sich eine weitere Angehörige gleichlautend, auf Nachfrage bei der selben Mitarbeiterin die Antwort erhalten zu haben, dass die Unterlagen „zerstört“ worden seien. Eine andere bestätigte dagegen den zweiten Teil, dass für ihre Angehörige - dement und Pflegegrad 4 - ebenso Briefwahl beantragt worden sei - ohne ihr Wissen. Diese Person schilderte gegenüber dieser Zeitung weitere rechtliche Schritte zu prüfen.
Auch Nachfragen bei der Justiz treffen bislang auf weitgehendes Schweigen. Auf die Frage ob die Ermittlungen nach einem fehlenden Anfangsverdacht eingestellt wurden, antwortet Staatsanwältin Yasmin Saur: „Auf Ihre Anfrage kann ich Ihnen mitteilen, dass die Ermittlungen gegenwärtig noch andauern.“ Warum diese weitergeführt werden, trotz mitgeteilter „keiner Anhaltspunkte“, antwortet die Juristin nicht.
Sie teilt lediglich mit, dass in diesem Bezug bislang keine weiteren Strafanträge eingegangen seien. Auch das Marthahaus reagiert auf Anfragen bislang nicht. Nicht auf die Bitte zur Stellungnahme, nicht auf die Schilderung, die Mitarbeiterin habe laut Bebbers vorgegeben, Wahlunterlagen geschreddert zu haben oder dazu, wie eine 95-jährige demente Frau mit Pflegegrad 4 Briefwahl beantragen könne.
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Kritik an Mitteilung von Polizei und Staatsanwaltschaft
Bebber selbst übte kurz nach der Mitteilung von Polizei und Staatsanwaltschaft, wonach sich „keine Anhaltspunkte" für eine Manipulation der Briefwahl ergeben hätten, scharfe Kritik am Vorgehen der Behörden. „Ich bin bestürzt", ließ er über seinen Anwalt mitteilen. Die aus seiner Sicht „überschnelle Reaktion und oberflächliche Festlegung der Staatsanwaltschaft" bestätige ihn in seiner Sorge, dass die Vorwürfe nicht ernsthaft untersucht, sondern „eilig unter den Tisch" gekehrt werden sollten.
Vor allem bezweifelte Bebber, dass der Sachverhalt bereits ausreichend aufgeklärt worden sei. Nach seinen Angaben war ihm weder eine medizinische Untersuchung noch eine polizeiliche Befragung seiner Tante bekannt. Auch die anderen Bewohner, um deren Briefwahl es bei den Ermittlungen ging, seien seines Wissens nicht entsprechend befragt worden. Er selbst sei als Betreuer und Vorsorgebevollmächtigter seiner Tante bislang ebenfalls weder von Polizei noch Staatsanwaltschaft angesprochen oder als Zeuge gehört worden.
Für ungeklärt hielt er zudem eine der zentralen Fragen des Falls: Wer beantragte die Briefwahlunterlagen für seine Tante und wer füllte sie aus? Seine Tante und weitere Bewohner seien aufgrund ihres hohen Alters kognitiv und kommunikativ stark eingeschränkt, erklärte er. Der Neffe vermutete deshalb, dass die bisherige Einschätzung der Ermittlungsbehörden im Wesentlichen auf den Angaben der beteiligten Stellen im Seniorenheim und im Wahlamt beruhe – Belege dafür legte er nicht vor.
„Keine entsprechenden Verdachtsmomente“
Polizei und Staatsanwaltschaft hatten dieser Darstellung widersprochen: Der Gesundheitszustand der 95-Jährigen entspreche nicht der Beschreibung in der Strafanzeige, und auch bei 18 weiteren Bewohnern, die in der Einrichtung per Briefwahl abgestimmt hatten, hätten sich „keine entsprechenden Verdachtsmomente ergeben". Auch der Ablauf im Wahlamt der Stadt Dessau-Roßlau sei geprüft worden, ohne dass sich Hinweise auf vorzeitig geöffnete Wahlbriefe oder entnommene Stimmzettelumschläge ergeben hätten.
Für Bebber war der Fall damit jedoch nicht abgeschlossen. Gemeinsam mit seinem Anwalt wollte er nachvollziehen, auf welcher Grundlage die Ermittlungsbehörden zu ihrer Einschätzung gekommen waren. „Wir werden anwaltlich Einsicht in die Akten nehmen und die Ermittlungen überprüfen", kündigte er an.
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